Amtsanzeiger im OberlandVerschwinden die amtlichen Anzeiger?
Der Kanton will das Gemeindegesetz anpassen, demnach müssten Gemeinden ihre amtliche Publikationen nicht mehr zwingend in einem Anzeiger veröffentlichen. Gefährdet dies die hiesigen Amtsanzeiger in ihrer Existenz?

Künftig soll es Gemeinden im Kanton Bern freigestellt sein, ihre amtlichen Publikationen in elektronischer Form zu veröffentlichen. Eine Bekanntgabe in einem Amtsanzeiger wäre damit nicht mehr obligatorisch. Der Regierungsrat hat die dafür nötige Änderung im Gemeindegesetz in die Vernehmlassung geschickt.