Verletzte Frau an der Tanzdemo: Polizei ermittelt gegen Polizei
Im Fall der 19-Jährigen, die an der Winterthurer Tanzdemo vom 21. September fast ein Auge verlor, schaltet sich die Staatsanwaltschaft ein. Sie hat die Stadtpolizei Zürich beauftragt zu ermitteln.
Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland hat am 8. Oktober die Stadtpolizei Zürich mit einer sogenannten Vorermittlung beauftragt. Die Zürcher Stadtpolizei war – anders als die Stadtpolizei Winterthur und die Kantonspolizei – nicht am Einsatz beteiligt. Sie hat den Auftrag, die genauen Umstände abzuklären, die zur schweren Verletzung einer 19-jährigen Frau geführt hat.
Dieses Vorermittlungsverfahren kommt dann zur Anwendung, «wenn die Staatsanwaltschaft zu wenig in der Hand hat, um ein Strafverfahren zu eröffnen», wie Corinne Bouvard, Mediensprecherin der Oberstaatsanwaltschaft, gegenüber Redaktion Tamedia sagt. Ins Verfahren aufgenommen wird auch die Anzeige gegen Unbekannt, welche die 19-Jährige am 9. Oktober eingereicht hat.
Obergericht muss zustimmen
Eine Zeitvorgabe hat die Stadtpolizei Zürich nicht, sagt Bouvard. Entschliesst sich die Staatsanwaltschaft, eine Strafuntersuchung zu eröffnen, muss sie das Obergericht dazu ersuchen, da sich das Verfahren gegen eine oder mehrere beamtete Personen richten würde.
Am späten Abend des 21. Septembers ist eine junge Frau von einem Gummigeschoss am rechten Auge getroffen worden. Abgefeuert wurde das Geschoss aus den Reihen der Polizei. Die 19-Jährige hatte sich an der unbewilligten «Tanz dich frei»-Demonstration beteiligt. Sie musste notoperiert werden, danach hatte das rechte Auge 84 Prozent der Sehkraft verloren. Laut der Winterthurer Polizeivorsteherin Barbara Günthard-Maier (FDP) ist am 21. September auch ein Polizist von einer Knallpetarde schwer verletzt worden. Er soll das Gehör in einem Ohr verloren haben. Die Demo, an der sich einige hundert Personen beteiligt haben, die mehr Freiräume forderten, hat elf Verletzte gefordert. 93 Personen waren verhaftet worden.
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