Verhütungspille Yasmin: CSS will Geld zurück
Die Krankenkasse CSS hat Tausende Franken für die Nebenwirkungen der beliebten Anti-Baby-Pille von Bayer zahlen müssen. Nun fordert sie vom deutschen Pharma-Konzern das Geld zurück.

Die Schweizer Krankenkasse CSS verlangt vom deutschen Pharmakonzern Bayer mehrere hunderttausend Franken, welche sie zur Behandlung von mutmasslichen Opfern der Antibabypille Yasmin aufwendete. Das sagte ein Anwalt in der Sendung «10vor10» des Schweizer Fernsehens SRF vom Dienstagabend.
«10vor10» hatte im Jahr 2011 über mögliche Nebenwirkungen der Antibabypille Yasmin berichtet. Ein Beitrag handelte von einem 16-jährigen Mädchen, das nach der Einnahme von Yasmin eine Lungenembolie erlitt und seither schwer behindert ist.
Studien weisen Risiko nach
Studien haben tatsächlich ein erhöhtes – wenn auch geringes – Risiko von Blutgerinnseln durch die Yasmin-Pille gezeigt. Diese war bis 2010 das meistverkaufte hormonelle Verhütungsmittel in der Schweiz.
Im «10vor10«-Beitrag vom Dienstagabend erklärte Rechtsanwalt Felix Rüegg, der für die Familie der damals 16-Jährigen Klage gegen den Pharmakonzern Bayer eingereicht hat, die CSS habe in dem Fall bis heute 600'000 Franken für Behandlungskosten aufgewendet. In einem andern Fall seien es gar über 900'000 Franken.
Die CSS fordere nun das Geld zurück, sagte Rüegg im TV-Beitrag weiter: «Es soll nicht sein, dass die Allgemeinheit bezahlt und auf der andern Seite die Firma Bayer Gewinn macht». Konkret hat die CSS demnach eine sogenannte «Nebenintervention zur Unterstützung der Klägerin» eingereicht.
SDA/ses
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch