Verfahren gegen Sonova-Chefs eingestellt
Der Verdacht auf Insiderhandel bei Sonova hat sich nicht erhärtet. Laut der Zürcher Staatsanwaltschaft hatten Führungskräfte zum Zeitpunkt grösserer Aktienverkäufe «keine Kenntnis von wichtigen Umständen».

Das Verfahren wegen Insider-Verdachts gegen Firmenlenker des Hörgerätekonzerns Sonova ist eingestellt. Sonova-Führungskräfte, darunter Verwaltungsratspräsident Andy Rihs und Ex-Konzernchef Valentin Chapero, hatten laut der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich nicht unerlaubt Wissen zu Geld gemacht.
Die Staatsanwaltschaft Zürich hatte untersucht, wie genau aktuelle und ehemalige Angehörige der Firmenspitze über die Lage der Firma Bescheid wussten, als sie zwei Wochen vor einer Gewinnwarnung am 16. März für 47 Millionen Franken Aktien verkauften und damit einen Kursrutsch auslösten.
Keine Kenntnis wichtiger Umstände
In der Mitteilung von Mitte März gab Sonova bekannt, dass die Umsätze des Hörgeräteherstellers tiefer seien als angenommen. Die Aktienverkäufe zwei Wochen vorher hatten den Manager Gewinne beschert.
Acht der beschuldigten Personen, darunter Rihs, hätten zum Zeitpunkt der Verkäufe aber «keine Kenntnis von für den Aktienkurs wichtigen Umständen» gehabt, teilt die Staatsanwaltschaft mit. Einen Verstoss gegen eine Verletzung der Insidernorm habe es nicht gegeben.
Unwesentlich andere Erwartungen
Der ehemalige Konzernchef Valentin Chapero kannte laut der Staatsanwaltschaft die Umsatzzahlen des Monats Februar 2011. Chapero habe aber zum Zeitpunkt, als er wie die anderen Manager Aktien verkaufte, nur unwesentlich andere Erwartungen als die Beobachter des Marktes gehabt, hiess es.
Für die Gewinnwarnung vom 16. März sind gemäss einer Untersuchung der Staatsanwaltschaft zudem nicht nur die Februar-Zahlen, sondern auch Währungsschwankungen und Betriebsausgaben verantwortlich gewesen. Diese Einflüsse habe Chapero zum Zeitpunkt seines Aktienverkaufs am 4. März 2011 nicht genau vorausahnen können.
Busse verhängt
Drei der Verfahren, darunter jenes gegen Ex-Finanzchef Oliver Walker wurden bereits früher eingestellt. Die Absicht, die übrigen Verfahren einzustellen, hatte die Staatsanwaltschaft schon Ende November bestätigt, nachdem Sonova entsprechende Angaben gemacht hatte. Das Verfahren ist auf Ende 2012 eingestellt worden.
In der Folge der Affäre hatte die Börsenbetreiberin SIX allerdings eine Busse von 2 Millionen Franken verhängt, weil Sonova zu spät über die schlechten Umsatzzahlen informiert hatte. Im vergangenen Oktober hatte sich das Unternehmen aussergerichtlich mit mehreren Investoren auf eine Zahlung über 2,6 Millionen Franken geeinigt.
SDA/mw
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