Verfahren gegen Langenthaler Geschäftsmann wird eingestellt
Die Bundesanwaltschaft hat das Verfahren gegen den Langenthaler Geschäftsmann Ranjit Masuta und Gönner der Sikh-Religionsgemeinschaft eingestellt. Gegen Ranjit Masuta war wegen gewerbsmässigen Betrugs im Zusammenhang mit Prepaid-Telefonkarten ermittelt worden.

Es fehlten die für eine Anklage erforderlichen Beweise, schreibt die Bundesanwaltschaft in einer Mitteilung vom Donnerstag. Das Verfahren gegen Masuta war vor fast acht Jahren eröffnet worden. Im Dezember 2011 bestätigte die Bundesanwaltschaft, sie wolle Anklage erheben. Nun werden die Untersuchungen beendet.
Das durch Bundesanwalt Michael Lauber eingeführte operative Fallcontrolling habe zu einer umfassenden Neubeurteilung der wichtigsten laufenden Verfahren geführt, heisst es in der Mitteilung. Dazu gehöre auch das Verfahren gegen den Langenthaler Geschäftsmann und dessen Mitarbeiter.
Fehlende Gesprächsminuten
Ranjit Masuta verkaufte in der Schweiz Telefonkarten für günstiges Telefonieren ins Ausland. Die Bundesanwaltschaft nahm Ermittlungen auf, weil er auf Plakaten für seine Prepaid-Karten mehr Gesprächsminuten versprochen haben soll, als er tatsächlich verkaufte. Der Beschuldigte hat die Vorwürfe stets bestritten.
Die Bundesanwaltschaft hält jedoch daran fest. Der Geschäftsmann habe über sein Firmenkonglomerat mindestens 141 verschiedene Kartentypen produziert, schreibt sie. Die meisten davon habe er in sehr hoher Stückzahl verkauft. Die Steuerung sei über eine Serveranlage in Frankfurt erfolgt.
Es sei davon auszugehen, dass bei einer Vielzahl von Telefonkarten auf Servern eine Programmierung implementiert worden sei, welche die Zeitguthaben «in ungerechtfertigter Weise» reduziert habe, heisst es weiter. Im Nachhinein sei es aber nicht möglich, Erwerber von Prepaid-Telefonkarten zu eruieren, die durch derartige Manipulationen geschädigt worden seien.
Rechtswidriges Verhalten
Die Akten liessen auch keinen Rückschluss auf den Gesamtschaden zu, schreibt die Bundesanwaltschaft. Sie hält aber daran fest, dass die Einleitung des Verfahrens auf das rechtswidrige Verhalten der beiden Männer zurückzuführen sei. Deshalb wird diesen ein Teil der verursachten Kosten auferlegt.
Die beschlagnahmten Werte werden laut der Bundesanwaltschaft teilweise zur Kostendeckung herangezogen und im Übrigen aufgehoben. Der Geschäftsmann hatte sich mit einer Beschwerde beim Bundesstrafgericht gegen die Beschlagnahmungen und die lange Dauer des Verfahrens gewehrt. Das Gericht wies die Beschwerden jedoch ab.
Das Verfahren war Mitte 2005 gestützt auf ein deutsches Rechtshilfeersuchen eröffnet worden. Der Langenthaler Geschäftsmann ist einer der wichtigsten Gönner der Sikhs, einer Religionsgemeinschaft mit Wurzeln in Indien. Die Sikhs eröffneten 2006 in Langenthal ihren ersten Tempel in der Schweiz.
SDA/jzu
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