Regionalgericht ThunVater half dem Sohn beim Ausbüxen
Ein Vater holte seinen Sohn ohne Absprache aus einer Betreuungsinstitution ab. Damit machte er sich strafbar.

Der 58-Jährige wurde am Regionalgericht in Thun verurteilt.
Foto: Patric Spahni
Seit zehn Jahren lebt der Mann aus Syrien in der Schweiz. Der 58-Jährige versteht und spricht kein Deutsch, was er während seiner Einvernahme durch einen Dolmetscher hervorheben liess. Er hat drei Söhne, und für den jüngsten, der Jahrgang 2008 hat, ist seit 2019 die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) zuständig. Sie bestimmt auch über dessen Aufenthaltsort.