USA kommen der Schweiz beim Steuergesetz entgegen
Washington nimmt ein Stück weit Rücksicht auf das Schweizer Bankgeheimnis. Bern und die USA streben Erleichterungen bei der Umsetzung des neuen US-Steuergesetzes FATCA an.

Bei der Anwendung des neuen US-Steuergesetzes FATCA sollen die Schweizer Finanzinstitute gewisse Erleichterungen erhalten. Insbesondere müssen sie US-Kunden nicht namentlich nennen. Die Banken sind auch nicht verpflichtet selber einen Steuerabzug vorzunehmen oder Konten von «unkooperativen» Kunden zu schliessen.
Diese Eckwerte wurden am Donnerstag in einer Rahmenvereinbarung zur erleichterten Umsetzung von FATCA skizziert. Sie basieren auf einem von der Schweiz und Japan entwickelten Modell, wie das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen mitteilte.
Banken liefern Daten direkt
Mit dem «Foreign Account Tax Compliance Act» (FATCA) wollen die USA sämtliche Auslandskonten von US-Steuerpflichtigen besteuern können. Bei Kunden, die ihre Konten der US-Steuerbehörde nicht offenlegen wollen, müssen die Banken 30 Prozent auf sämtlichen Zahlungen abziehen, die aus den USA kommen.
Anders als beim Umsetzungsmodell der fünf grossen EU-Länder Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und Grossbritannien soll der Datenaustausch nicht über eine zentrale Datensammlung des Staates erfolgen, sondern direkt von den Finanzinstituten zur US-Steuerbehörde, wie es hiess.
Die USA können bei unkooperativen Kunden, die ihre Konten nicht angegen wollen, mittels Gruppenersuchen Amtshilfe verlangen. Gewisse Finanzinstitute wie Sozialversicherungen, Pensionskassen und Sachversicherungen sollen von FATCA ausgenommen werden. Vor allem lokal oder regional tätige Finanzinstitute sollen als kompatibel mit FATCA bezeichnet werden.
Erleichterung bei Branchenverbänden
Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) begrüsst in einer Stellungnahme diese Eckwerte. Damit werde den Besonderheiten des Finanzplatzes Schweiz besser Rechnung getragen Weitere Erleichterungen für Schweizer Finanzinstitute, etwa bei der Identifikation bestehender Kunden als US-Personen seien ebenfalls aufzunehmen.
Der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) ist erleichtert über die vorgesehene Ausnahmeregelung für die in der Vorsorge und der Sachversicherung tätigen Institute. Denn anderfalls wären insbesondere auch die obligatorischen Vorsorgegelder, über deren Bestand der Berechtigte nicht selbst bestimme, oder vorsorgeorientierte kapitalbildende Lebensversicherungen betroffen. Für den SVV wäre nicht einsichtig, weshalb diese unter anderem vom Schweizer Vorsorgesystem vorgeschriebenen Vermögenswerte unter FATCA fallen sollen. Sach- und Rückversicherungen seien keine steuerrelevanten Vermögenswerte.
Der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP teilte mit, auch er unterstütze die anzustrebende Befreiung der beruflichen Vorsorge. Denn diese Einrichtungen stellten nämlich gerade kein Instrument dar, sich der Steuerpflicht zu entziehen, da deren Steuerbefreiung an strenge gesetzliche Voraussetzungen gebunden sei.
Einigung in den nächsten Monaten
Wie das SIF weiter mitteilte, sollen die Details für eine Vereinbarung zur FATCA-Umsetzung in den nächsten Monaten ausgehandelt werden. Der Bundesrat werde vorher ein Mandat verabschieden.
Der Steuerstreit mit den USA, bei dem die USA 11 Schweizer Banken mit einer Anklage drohen, schwelt derweil weiter: Die Verhandlungen über eine Regelung offener Steuerfragen aus der Vergangenheit liefen weiter, erklärte das SIF. Angestrebt werde immer noch eine Einigung bis Jahresende.
SDA/rub
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