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Erpressungsaffäre um InnenministerUntersuchungs­bericht entlastet Berset in sämt­lichen Punkten

Alain Berset an der Sommersession in Bern. 

Die Bundesanwaltschaft gewährte Berset keine Vorzugsbehandlung.

Die Bundeskriminalpolizei führte keinen unverhältnismässigen Polizeieinsatz durch.

Der Einsatz von Stabsmitarbeitenden zur Abwehr des Erpressungsversuchs war geringfügig und legal.

Die Benützung eines Dienstautos für die Rückfahrt von einem privaten Wochenende war legal.