Unentgeltliche Rechtspflege: Nur etwa 10 Prozent Rückzahlungen
Rund 20 Millionen Franken an unentgeltlicher Rechtspflege hat der Kanton Bern zwischen 2014 und 2016 geleistet. Nur gut 10 Prozent wurden zurückbezahlt.

Der Kanton Bern hat in den Jahren 2014 bis 2016 jeweils rund 20 Millionen Franken an unentgeltlicher Rechtspflege geleistet. Das Geld ist nicht geschenkt, sondern muss zurückbezahlt werden, sollten die Betroffenen innert zehn Jahren wieder besser bei Kasse sein. Doch das ist nicht allzu häufig der Fall.
In den fraglichen Jahren wurden jeweils rund 2,5 Millionen Franken zurückerstattet, wie aus einer Antwort des Regierungsrats auf eine Interpellation von Grossrat Roland Benoit (SVP, Corgémont) hervorgeht. Dies entspricht etwa 10 bis 15 Prozent der ausgerichteten Leistungen.
Benoit wollte von der Regierung nicht nur Zahlen hören, sondern vor allem auch wissen, ob regelmässig kontrolliert wird, wer Leistungen unterdessen zurückzahlen müsste. Der Kanton Bern müsse dafür sorgen, dass möglichst viel der gewährten Vorschüsse wieder zurückgeholt werden könne, verlangte Benoit.
Zehn Jahre lang zurückfordern
Der Staat kann das Geld von den Betroffenen zehn Jahre lang zurückfordern. Für die Rückzahlungen infolge verbesserter wirtschaftlicher Verhältnisse ist die kantonale Steuerverwaltung zuständig, wie aus der Antwort der Regierung auf die Interpellation hervorgeht.
Diese führt laut Regierungsrat automatisierte Kontrollen bei den Bezügerinnen und Bezügern solcher Leistungen durch. Hinweise auf eine bessere finanzielle Situation finden sich in der Veranlagung von Einkommens- und Vermögenssteuer sowie weiterer Steuern.
Inkassomassnahmen ausgelöst
Sobald sich die finanziellen Verhältnisse der Betroffenen merklich verbessert haben, werden laut Regierungsrat Inkassomassnahmen ausgelöst. Zur Beurteilung, wann jemand über ausreichend Einkommen oder Vermögen verfügt, stützt sich der Kanton auf dieselbe Berechnungsmethode, wie sie auch bei der Eintreibung anderer Forderungen des Kantons angewendet wird.
Die unentgeltliche Rechtspflege stellt sicher, dass auch Personen, die nicht über die nötigen finanziellen Mittel für Gerichts- und Anwaltskosten verfügen, einen Prozess führen können. Bedingung ist aber, dass das Rechtsbegehren nicht aussichtslos erscheint. Die unentgeltliche Rechtspflege wird auf Gesuch hin bewilligt.
SDA/tag
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