Und die anderen Banken?
Der Vergleich den die Credit Suisse in den USA erreicht hat, dürfte über die Grossbank hinausreichen.
Nebst der Credit Suisse entledigten sich erst die UBS, die Bank Wegelin und Swisspartners des Problems von US-Schwarzgeldern in der Schweiz.
Der Vergleich den die Credit Suisse nun in den USA erreicht hat, dürfte aber über die zweitgrösste Bank der Schweiz hinausreichen. Zum einen müssen die anderen 13 Banken, gegen die in den USA ermittelt wird, ebenfalls mit drakonischen Strafen rechnen. Ob in einzelnen Fällen Schuldgeständnisse fällig werden, ist schwer einschätzbar, aber möglich. Dagegen dürften jene 106 Banken, die sich unter dem US-Offenlegungsprogramm als mögliche Mittäter identifiziert haben, erleichtert sein. Gut informierte Steueranwälte gehen davon, dass sie rechtlich gesehen nun auf der sicheren Seite sind und sich mit einer moderaten Busse vor einer Strafverfolgung schützen können.
Brenzlig aber könnte es für jene Institute werden, die gepokert und sich nicht dem Offenlegungsprogramm angeschlossen haben. Sollten sie durch eine der 106 aussagewilligen Banken belastet werden, so müssten sie mit einer existenziellen Strafverfolgung rechnen. Eine Schonung wie im Fall der Credit Suisse könnten sie nicht erwarten.
UBS kam glimpflich davon
Der Streit um unversteuerte Gelder von US-Bürgern auf Schweizer Bankkonten schwelt inzwischen seit bald sieben Jahren. Sich des Problems entledigen konnten vor der Credit Suisse erst zwei Banken sowie eine in der Finanzberatung tätige Schweizer Tochter einer Liechtensteiner Bank.
Für die Grossbank UBS kam es 2009 nach monatelangem Tauziehen zu einer Lösung: Im Februar verordnete die Finanzaufsichtsbehörde (Finma) mit Wissen des Bundesrates der UBS, dem US-Justizministerium erste Kundendaten zu übergeben. Gleichzeitig gestand die Bank ein, amerikanisches Gesetz gebrochen zu haben.
Das Schweizer Bankgeheimnis bekam dadurch erste grosse Löcher. Ebenfalls Bestandteil der Einigung war eine Busse über 780 Millionen Dollar. Um den Streit um Kundendaten beizulegen, musste aber weiter mit den Amerikanern verhandelt werden, damit eine Anklage gegen die UBS verhindert werden konnte.
Im August 2009 einigten sich die UBS, der Bundesrat und die US-Behörden dann im Rahmen eines Staatsvertrages auf die Herausgabe von Namen verdächtiger Kunden: Die USA erhielten so die Daten zu 4450 UBS-Konten. Im Oktober 2010 wurde in den USA das Strafverfahren gegen die UBS schliesslich eingestellt.
Kein Stein auf dem anderen geblieben
Kein Stein auf dem anderen blieb bei der Bank Wegelin. Unter dem Druck des Strafverfahrens in den USA verkaufte die Bank ihr Geschäft mit Nicht-US-Kunden im Januar 2012 an die Raiffeisen-Gruppe. Die älteste Bank der Schweiz zerbrach dadurch. Aus dem Nicht-US-Geschäft der Bank Wegelin wurde die Raiffeisen-Tochter Notenstein.
Wegelin war die erste ausländische Bank, die wegen Beihilfe zu Steuerhinterziehung in den USA verurteilt wurde. Sie hatte unter anderem auch nach dem Jahr 2008 von der UBS US-amerikanische Kunden übernommen und ihnen geholfen, Gelder in Höhe von 1,2 Milliarden Dollar vor dem Fiskus zu verstecken.
Von Wegelin blieb nur das US-Geschäft. Ein Jahr später bekannte sich die Bank wegen der Beihilfe zur Steuerhinterziehung schuldig. Im März letzten Jahres wurde die Rest-Wegelin zu 74 Millionen Dollar Busse verurteilt.
Heikle juristische Fragen
Vor zehn Tagen (9.5. 2014) schliesslich lieferte mit Swisspartners erstmals ein reiner Schweizer Vermögensverwalter Kundendossiers von mutmasslichen Steuersündern an die US-Justiz. Insgesamt wurden Daten zur Identifikation von 110 Kunden übermittelt – und zur Abgeltung der Hilfe zur Steuerhinterziehung eine Busse von 4,4 Millionen Dollar gezahlt.
Im Gegenzug verzichtete die US-Justiz auf eine Strafverfolgung der Firma, die mehrheitlich im Besitz der Liechtensteinischen Landesbank (LLB) ist. Da Swisspartners keine Bank ist, untersteht sie auch nicht dem Bankgeheimnis – die Lieferung der Kundendaten könnte aber aus Datenschutzgründen ebenfalls ein juristisches Problem darstellen.
Brisant ist die Herausgabe von Kundendossiers zudem auch deshalb, weil die Konti der Kunden bei Depotbanken in diversen Ländern geführt wurden, darunter auch bei Banken in der Schweiz.
Viele harren noch einer Lösung im US-Steuerstreit
Rund ein Dutzend Schweizer Banken harrt immer noch dem Ausgang der Strafverfahren in den USA. Etwas einfacher ist die Situation für weitere rund hundert Banken, die sich beim Programm der US-Behörden zur Schlichtung des Steuerstreits angemeldet haben.
Strafuntersuchungen mit einem ungewissen Ausgang laufen insbesondere gegen bekannte Schweizer Banken wie die Kantonalbanken von Zürich und Basel-Stadt, die Bank Julius Bär oder die Genfer Bank Pictet. Das Ziel dieser Banken dürfte es sein, im Rahmen eines Vergleiches einer Anklage entgehen zu können – was ohne hohe Bussen und Schuldeingeständnissen kaum möglich sein wird.
Mit einem geregelten Verfahren können dagegen die über 100 Banken rechnen, die sich im Rahmen eines im August 2013 abgeschlossenen Abkommens mit den US-amerikanischen Justizbehörden selbst für ein Programm zur Beilegung des Steuerstreits anmelden konnten. Dabei mussten sie deklarieren, in welchem Ausmass US-Bürger bei ihnen Geld vor dem Fiskus versteckt hatten.
«Eine einmalige Chance»
Die beim US-Justizdepartement für Steuerfragen zuständige Staatsanwältin Kathryn Keneally sprach im Dezember 2013 von «einer einmaligen Chance» für diese Banken, «eine Lösung in der Frage ihres kriminellen Verhaltens im Offshore Banking» zu finden. Wer aber weiterhin versuche, unversteuertes amerikanischen Vermögen zu horten, habe mit aggressiver Strafverfolgung zu rechnen.
In Kategorie 1 dieses Programms stehen automatisch die Banken, gegen die ein Strafverfahren läuft. Banken, gegen die die US-Justiz noch keine Schritte eingeleitet hat, die sich aber Steuervergehen mit US-Kunden bewusst sind, bilden die Kategorie 2. Sie müssen je nach Umfang der illegalen Tätigkeit mit saftigen Bussen rechnen.
Mit der Kategorie 3 signalisiert eine Bank, dass sie ihre Unschuld beweisen kann. Diese Banken können sich bei den US-Behörden um einen Brief bewerben, der ihnen garantiert, dass sie kein Ziel amerikanischer Untersuchungen sind.
Hoffen auf Kategorie 3
Getreu dem Ratschlag der Finanzmarktaufsicht Finma, die den Banken im Zweifelsfall die Kategorie 2 empfahl, entschlossen sich die meisten Banken, sich hier einzureihen. Eine Bank könnte nämlich überrumpelt werden, wenn sich ein reuiger US-Kunde bei der Justiz seines Landes meldet.
In den grösseren Kantonen entschieden sich denn auch die Kantonalbanken für die Kategorie 2. Zu den Kategorie-2-Instituten, die darauf hoffen, später in die Kategorie 3 rutschen zu können, gehören etwa die Berner Kantonalbank, die Valiant-Gruppe oder die Migros Bank.
Viele kleine und sehr regional tätige Banken, darunter einige Kantonalbanken, haben sich für Kategorie 4 entschieden. Es sind dies lokale Banken, die keine US-Kunden haben.
SDA/chk
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