Uferweg: Rückweisung droht
Auch beim zweiten Anlauf für einen Uferweg Schadau–Lachen dürfte es im Stadtrat viel zu reden geben: Der Verzicht auf eine Stegvariante gerät diversen Leuten in den falschen Hals. Es stehen bereits Rückweisungsanträge im Raum.
Der Uferweg Schadau–Lachen soll nicht über einen Steg führen: Dies gab der Thuner Gemeinderat vor zwei Wochen bekannt. Grund: Kantonale Fachstellen hatten Einwände gegen diese in einem stadträtlichen Vorstoss geforderte Variante eines Uferwegs geäussert.
Dies vor allem aus Gründen des Vogelschutzes und der Störung des Landschaftsbildes. Der Gemeinderat legt deshalb an der nächsten Stadtratssitzung vom 29. Juni nochmals das vor einem Jahr zurückgewiesene Projekt vor. Der Uferweg zwischen dem Schadaupark und dem Lachenkanal soll 900 000 Franken kosten.
Da der Weg nicht den See, sondern teilweise durch private Gärten die Seestrasse entlangführt, stimmte der Stadtrat vor einem Jahr einem Vorstoss zu, eine alternative Wegführung zu prüfen. Den Vorstoss hatten die drei Stadtratsmitglieder Andrea de Meuron (Grüne), Peter Aegerter (BDP) und Lukas Lanzrein (SVP) eingereicht.
Postulanten unzufrieden
«Wir sind mit der Behandlung unseres Postulats unzufrieden», nehmen die drei Ratsmitglieder auf Anfrage dieser Zeitung schriftlich Stellung. Der Prüfauftrag für einen echten Uferweg bleibe unvollständig. Es würden die verlangten, aktuellen Gutachten zum Vogelschutz fehlen. Diese würden Klarheit über die widersprüchlichen, jahrzehntealten Gutachten schaffen.
«Ohne ein solches bleibt nach wie vor nicht nachvollziehbar, wieso zum Beispiel beim Neubauprojekt Strandbad ein ufernaher Weg möglich ist und im besagten Abschnitt nicht», steht in der Stellungnahme. Auch die Kosten für eine Stegvarianten würden unklar kommuniziert. In der Stadtratsbotschaft geht der Gemeinderat von etwa 3,2 Millionen Franken aus. Diese gingen voll zulasten der Stadt.
Der Gemeinderat legt der Botschaft diverse Fachberichte bei. «Neun von elf beurteilen beispielsweise eine Stegvariante als durchaus machbar, nur in zwei Berichten ist die Steglösung als nicht machbar erklärt worden», halten die Stadträte fest.
Dabei sei besonders störend, dass die Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder ihre beratende Funktion zur Lösungsfindung einer Stegvariante nicht wahrgenommen und nur eine Negativbeurteilung abgegeben habe.
Wieder eine Rückweisung?
«Aus unserer Sicht handelt es sich beim Uferweg um ein Jahrhundertprojekt, wofür die bestmögliche Variante umgesetzt werden und ein echter Mehrwert entstehen soll», heisst es weiter.
Man habe den Eindruck, dass die Stadt nicht bereit sei, von ihrer bisherigen unattraktiven Wegführung abzurücken. Diese bringe keinen Mehrwert für die Thuner Bevölkerung. Die drei Stadtratsmitglieder behalten sich deshalb eine Rückweisung oder das Einreichen weiterer Vorstösse vor.
Widerstand im Quartier
Gegen das Projekt regt sich auch Widerstand im Quartier. So engagiert sich unter anderem der frühere SVP-Grossrat Carlo Kilchherr gegen das aus seiner Sicht «unsinnige Vorhaben». Er bedauere es, nicht schon früher reagiert zu haben. Enttäuscht zeigt er sich auch vom mangelnden Interesse einzelner Stadtratsmitglieder.
Der Einladung zu einer Begehung vor Ort seien nur etwa zehn der vierzig Ratsmitglieder gefolgt. «Auf der einen Seite des Wegs ist eine Betonmauer, auf der anderen Seite ein hoher Grünhag. Und das soll ein Uferweg sein?», entrüstet sich Kilchherr. Es sei unverständlich, wie leichtfertig da mit Steuergeldern umgegangen werde.
Baut am Schluss der Kanton?
«Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht und den Prüfungsauftrag erfüllt», entgegnet Gemeinderat Konrad Hädener (CVP). Das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung bestätige die Einschätzung der Stadt, dass eine Stegvariante nicht realisierbar sei.
«Deshalb macht eine Rückweisung und eine nochmalige Prüfung keinen Sinn», so Hädener. Lehnt der Stadtrat den Kredit ab, würde die Verantwortung für das weitere Vorgehen beim Kanton liegen.
«Dieser könnte eine Ersatzvornahme verfügen und den Uferweg in eigener Kompetenz realisieren», erläutert Hädener. Der Kostenanteil der Stadt würde dann in Rechnung gestellt.
Dieses Vorgehen sei möglich, weil die kantonale See- und Flussuferverordnung die Voraussetzung dafür explizit vorsehe. «Die Ersatzvornahme wäre nie einfacher als anhand unseres bewilligten, ausführungsreifen Projekts», betont Hädener.
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