Überraschende Wende im Prozess gegen Raoul Weil
Die Anwälte des Ex-UBS-Managers geben sich siegessicher. Sie verzichten darauf, Entlastungszeugen aus der Schweiz aufzurufen. Auf ihrer Liste waren möglicherweise prominente Köpfe.

Die Anwälte von Raoul Weil geben sich vor dem Bundesgericht in Fort Lauderdale (Florida) siegessicher. So haben sie die von langer Hand vorbereitete Präsentation von zwei bis drei Schweizer Bankern als Entlastungszeugen abgesagt. Diese wären extra nach London gereist, um per Videokonferenz die Unschuld ihres ehemaligen Kollegen zu beteuern. Der ehemalige UBS-Manager ist wegen Beihilfe zu Steuerbetrug angeklagt.
Es ist gut möglich, dass auch die beiden früheren UBS-Spitzenmanager Peter Kurer und Marcel Rohner auf der Liste standen. Sie waren bis 2007 die engsten Vertrauten von Weil und müssten selber eine Anklage in den USA befürchten, sollte Weil verurteilt werden.
Wochenlang gekämpft
Der Verzicht auf die Video-Zeugen kam überraschend. Die Verteidigung hatte wochenlang dafür gekämpft. Der Richter hatte es abgelehnt, die Videokonferenz in Zürich aufzusetzen, also wurde sie nach London verlegt. Die USA garantierten den Zeugen freies Geleit. Das war der Kompromiss. Wären sie in die USA gereist, hätten sie mit einer Festnahme rechnen müssen.
Die Verteidigung agiert sehr offensiv. So beantragte sie bei Richter James Cohn einen sofortigen Freispruch. Als Begründung gab sie Formfehler an. Der Staatsanwalt habe keinerlei Dokumente vorgelegt, dass Weil bei einer «Verschwörung zum Steuerbetrug» mitgemacht habe, wie es ihm die Anklageschrift vorwirft. Es sei nicht einmal erwiesen, dass er vom illegalen Treiben seiner Untergebenen gewusst habe. Mittlerweile sei es aber den Geschworenen wegen der anhaltenden Vorverurteilung des Angeklagten nicht mehr möglich, zu einem objektiven Verdikt zu gelangen.
Entscheid ab Mitte Woche möglich
Der Richter hat einen Entscheid für später angekündigt. Dennoch ist dieser Antrag ein geschickter Schachzug. Er gibt dem Richter die Möglichkeit, einen allfälligen Schuldspruch nachträglich als ungültig zu erklären und in einen Freispruch umzuwandeln. Dieses Vorgehen sei indes sehr selten, sagt ein Prozessbeobachter, der selber Jurist ist. Das Verdikt der Geschworenen wird ab Mitte nächster Woche erwartet.
SDA/ldc
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