Über den Lohn reden lohnt sich
Das schweizerische Arbeitsrecht kennt keine gesetzlich festgelegten Mindestlöhne. Arbeitgeber haben sich zwar an die orts- und berufsüblichen Löhne zu halten, doch können Angestellte diese nicht auf rechtlichem Weg einfordern.
Der Lohn ist Sache zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Sie können diesen selber vereinbaren, denn in der Schweiz herrscht grundsätzlich Vertragsfreiheit, und die gilt auch für die Löhne.