Urteil des EGMRTürkei wegen Inhaftierung von Yücel verurteilt
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat ein Urteil im Fall des deutsch-türkischen Journalisten gefällt. Die Regierung in Ankara muss ihm eine Entschädigung zahlen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Türkei wegen der Inhaftierung des deutsch-türkischen Journalisten Deniz Yücel verurteilt. Das Vorgehen der Staates habe die Menschenrechte Yücels auf Freiheit und Sicherheit sowie auf freie Meinungsäusserung verletzt, heisst es in dem Urteil, das am Dienstag schriftlich verkündet wurde (Beschwerdenummer 27684/17). Ankara muss nun 13’300 Euro (zirka 13’800 Franken) Entschädigung an den Journalisten zahlen. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig – die Prozessparteien können es innerhalb von drei Monaten anfechten.
Der «Welt»-Korrespondent war von Februar 2017 bis Februar 2018 ohne Anklageschrift im Hochsicherheitsgefängnis Silivri westlich von Istanbul inhaftiert. Erst nach langem politischen Tauziehen zwischen Ankara und Berlin kam Yücel frei und konnte ausreisen, gleichzeitig wurde Anklage erhoben.
Im Juli 2020 wurde der Journalist dann in Abwesenheit wegen Terrorpropaganda für die verbotene kurdische Arbeiterpartei PKK zu rund zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Das Verfahren befindet sich in Revision.
SDA/fal
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