Trotz Sex mit Patientin milde bestraft
Ein Aargauer Psychiater, der in der Klinik mit einem Missbrauchsopfer schlief, fliegt nicht aus dem Ärzteverband.

Aarau Die Vereinigung der Schweizer Ärzte (FMH) hält fest, was offensichtlich sein sollte: Das Verhältnis zu Patienten darf nicht ausgenützt werden, «weder emotionell oder sexuell, noch materiell». So steht es in der Standesordnung des Berufsverbandes. Ein Aargauer Psychiater tat genau das, schlief wiederholt mit einem Missbrauchsopfer. Trotzdem kommt er nun ohne Ausschluss davon. «Mich macht das wütend und traurig», sagt sein Opfer Ruth Meier *. «Ich leide noch heute. Aber ihn lässt man gewähren.»