Urteil am Regionalgericht Thun16 Jahre Gefängnis für Tötung und Brandstiftung
Das Urteil im Frutigen-Prozess ist gefallen. Der Angeklagte wird zu einer Freiheitsstrafe von 16 Jahren verurteilt. Sein Anwalt sagt: «Wir gehen zu hundert Prozent in Berufung!»

In den Gängen vor dem Gerichtssaal war am Freitag eine neugierig-angespannte Stimmung. Alle fragten sich, wie wohl das Urteil ausfallen würde. Kurz nach zehn Uhr erlöste Gerichtspräsidentin Dorothea Züllig die Anwesenden. «Der Beschuldigte wird schuldig gesprochen wegen vorsätzlicher Tötung, Brandstiftung und Störung des Totenfriedens, und er wird zu einer Freiheitsstrafe von 16 Jahren verurteilt.»