Tod wegen Fehldiagnose: Wiler Oberärztin muss erneut vor Gericht
Nach einer Totgeburt starb 2007 eine 34-jährige Frau im Spital Wil. Die damalige Oberärztin der Gynäkologie war letzten August freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft rekurriert nun gegen den Entscheid.

Der Tod einer 34-jährigen Mutter nach der Totgeburt ihres Kindes am Spital Wil im Jahr 2007 wird auch noch das Kantonsgericht St. Gallen beschäftigen. Die Staatsanwaltschaft akzeptiert den Freispruch für die damalige Oberärztin der Gynäkologie nicht. Thomas Hansjakob, Erster Staatsanwalt, erklärte auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda, dass er den Freispruch im Fall der Oberärztin der Gynäkologie ans Kantonsgericht weiter gezogen habe.
Dagegen hat die Staatsanwaltschaft die weiteren Freisprüche, welche den Chefarzt der Anästhesie und den Oberarzt der Anästhesie betreffen, akzeptiert; diese Urteile des Kreisgerichts Wil sind rechtskräftig.
Eine Bäuerin und siebenfache Mutter erlitt im Oktober 2007 nach einer Fehldiagnose Organschädigungen, unter anderem am Herzmuskel. Die Frau hatte bei der Totgeburt einen lebensgefährlichen Gebärmutterriss erlitten. Als die Patientin nach mehreren Stunden notfallmässig ins Kantonsspital St. Gallen verlegt wurde, war es zu spät. Sie starb im Kantonsspital.
Falsche Diagnose nicht hinterfragt
Die Chefärztin der Gynäkologie am Spital Wil war im Juni 2012 verurteilt worden. Das Kreisgericht Wil sprach gegen sie wegen fahrlässiger Tötung eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren aus. Die Chefärztin hatte eine Fehldiagnose gestellt, worauf die Patientin falsch behandelt wurde. Die Chefärztin akzeptierte das Urteil. Ihr wurde vorübergehend ein Coach zur Seite gestellt. Die anderen drei Ärzte, die in den Fall verwickelt waren, arbeiten inzwischen nicht mehr am Spital Wil.
Im August und September 2012 sprach das Kreisgericht Wil sie vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei (Tagesanzeiger.ch berichtete). Die Staatsanwaltschaft hatte bedingte Geldstrafen und Bussen gefordert.
Der Oberärztin Gynäkologie warf die Anklage vor, sie habe die falsche Diagnose einer Atonie (fehlendes Zusammenziehen der Gebärmutter) ihrer Vorgesetzten nicht hinterfragt. Obwohl ein Facharzt die Möglichkeit eines lebensgefährlichen Gebärmutterrisses angesprochen habe, sei die Oberärztin untätig geblieben.
SDA/kpn
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