Tod nach OP: Chirurg ist schuldig
Ein Radiologe und ein Chirurg eines Berner Privatspitals waren wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Der Radiologe wurde freigesprochen, der Chirurg zu einer Geldstrafe verurteilt.

Gerichtspräsident Sven Bratschi fällte am Montag ein geteiltes Urteil. Er sprach den Radiologen von der Anschuldigung der fahrlässigen Tötung frei. Den Chirurgen hingegen sprach er schuldig. Die beiden Ärzte eines Privatspitals standen vor Gericht, weil im August 2010 ein Patient nach einer Darmoperation gestorben ist. Den Verlauf beschreiben alle gleich. Der Patient klagte bereits kurz nach dem Eingriff über starke Schmerzen.