Thorberg: Ausgang gestrichen, weil Häftling sich wehrt
Justizbeamte streichen einem Häftling auf dem Thorberg einen Ausgang, weil er vor Gericht für seine Freilassung kämpft. Laut einem Staatsrechtsprofessor ist es unzulässig, Gefangene zu disziplinieren, weil sie von ihrem Recht Gebrauch machen.

Der in Aussicht gestellte Ausgang fand bis heute nicht statt: Sträfling F. wartet im Gefängnis Thorberg noch immer darauf, die Anstalt für ein paar Stunden begleitet verlassen zu dürfen, und reichte bei der kantonalen Polizeidirektion deshalb eine Beschwerde ein.
Stefan Anderegg
In der kantonalen Abteilung Straf- und Massnahmenvollzug (ASMV) sieht man es offenbar nicht gerne, wenn Gefangene für ihre Freiheit kämpfen. Justizbeamte strichen dem Sträfling F.* einen versprochenen, bereits terminierten Ausgang. Die Begründung: Sein Anwalt habe beim Obergericht eine Beschwerde gegen die Verlängerung seines Freiheitsentzuges eingereicht.