Therwiler Schüler legt Rekurs ein
Trotz Entscheid der Bildungsdirektion will der Händedruck-Verweigerer noch immer nicht die Hand geben. Unterstützt wird er vom Islamischen Zentralrat.

Gestern gab die Baselbieter Bildungsdirektion bekannt: Die Handschlag-Verweigerer von Therwil müssen die Hand geben. Eine entsprechende Beschwerde der Eltern wurde abgewiesen. Nun geht der Fall in die nächste Runde.
Wie es in einer Mitteilung des Islamischen Zentralrats (IZRS) heisst, wehrt sich einer der Schüler gegen den Entscheid. «Der nunmehr angestrebte Zwang (...) zum Körperkontakt verletzt das Grundrecht der Religionsfreiheit der Schüler.»
IZRS: Schüler hält an seinem Recht fest
Der IZRS fordert nun, die Strafe – zehn Stunden Arbeitseinsatz in einer sozialen Einrichtung – aufzuschieben. «Gegen den Entscheid des Schulrates wird unter Einhaltung der zehntägigen Frist beim Regierungsstatthalteramt rekurriert.»
Den älteren der beiden Schüler betrifft es nicht mehr: Er hat die Schule mittlerweile verlassen. Der Jüngere werde weiterhin Lehrerinnen nicht die Hand geben. «Der betroffene Schüler wird (...) an seinem Recht festhalten und auf Körperkontakt zu seinen weiblichen Lehrpersonen verzichten», heisst es in den Worten des IZRS.
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