Tessiner Regierung wegen Amtsmissbrauchs angezeigt
Im Zusammenhang mit dem Streit um die Grenzgängerbesteuerung im Tessin ist eine zweite Anzeige gegen die Kantonsregierung eingereicht worden. Ein Journalist wirft drei der fünf Staatsräte Unterschlagung vor.

Die Staatsanwaltschaft prüfe die Anzeige und werde kurzfristig entscheiden, ob der Straftatbestand für eine Verfahrenseröffnung ausreiche, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft weiter. Letzte Woche waren die Ermittlungen hinsichtlich einer inhaltlich ähnlichen Anzeige schnell wieder eingestellt worden.
Neu wird in dieser zweiten Anzeige der Vorwurf der Unterschlagung erhoben. Die erste Anzeige hatte sich lediglich auf den Vorwurf des Amtsmissbrauchs beschränkt.
Es sei nicht üblich, dass sich die Justizbehörde mit tagespolitischen Themen befassen müsse, ergänzte der Sprecher. Er sehe jedoch kein Risiko, dass die juristischen Entscheidungen politisch beeinflusst werden.
«Betrug an Italien»
Autor der zweiten Anzeige ist ein Schriftsteller und Journalist aus dem Raum Locarno. Die Tatsache, dass die Kantonsregierung einen Teil der Grenzgängerbesteuerung blockiere, betrachte er als Betrug an den italienischen Nachbarn, wie er gegenüber der Nachrichtenagentur SDA erläuterte.
Vergangene Woche hatte eine in der Finanzbranche tätige Privatperson versucht, den Entscheid der Regierung mit juristischen Mitteln anzugreifen. Die Staatsanwaltschaft hielt den Straftatbestand des Amtsmissbrauchs jedoch für nicht erfüllt. Der Beschwerdeführer kündigte gegenüber dem Tessiner Radio- und Fernsehen RSI an, dass er die Sache bis vor das Bundesgericht ziehen will.
Tessin blockierte Gelder
Der Tessiner Staatsrat hatte am 30. Juni beschlossen, einen Teil der Grenzgängersteuer vorderhand nicht an Italien zurückzuzahlen. Gemäss einem Abkommen zwischen der Schweiz und Italien aus dem Jahr 1974 würden dem Nachbarstaat 38,8 Prozent der von italienischen Grenzgängern erhobenen Quellensteuer zustehen.
Der Kanton erachtet diesen Prozentsatz aber als zu hoch, da sich die Randbedingungen durch die Personenfreizügigkeit verändert hätten.
Die Entscheidung des Staatsrats war nicht einstimmig ausgefallen. Regierungspräsidentin Laura Sadis (FDP) und Manuele Bertoli (SP) waren von den beiden Lega-Politikern Marco Borradori und Norman Gobbi sowie CVP-Staatsrat Paolo Beltraminelli überstimmt worden. Gegen Letztere richten sich daher die namentlich erstatteten Anzeigen.
SDA/bru
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