Nach Gerichtsurteil in ZürichTeilnehmerlimit an Demos: Berner Kritikerin sieht sich bestärkt
Nachdem das Zürcher Verwaltungsgericht die Beschränkung auf 15 Personen an Kundgebungen als unzulässig bezeichnete, fühlt sich eine Berner Kritiker bestärkt.

Der Kanton Zürich hat mit seiner temporären, Corona-bedingten Teilnehmerbeschränkung an Kundgebungen auf 15 Personen gegen das übergeordnete Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit verstossen. Dies entschied das dortige Verwaltungsgericht. Durch den Entscheid fühlt sich eine Berner Kritiker bestärkt. Die Urheberin einer beim Bundesgericht hängigen Beschwerde sagt, prinzipiell seien Teilnehmerbeschränkungen an Demos unzulässig.
Die Juristin Simone Machado hatte Mitte April im Namen von zehn Organisationen und im eigenen Namen beim Bundesgericht eine Beschwerde eingereicht. Diese richtete sich gegen die im Februar vom Berner Regierungsrat beschlossene Beschränkung der Anzahl Teilnehmer auf fünfzehn – wie im Kanton Zürich.
Inzwischen gilt im Kanton Bern wie im Kanton Zürich, dass maximal hundert Personen an Kundgebungen teilnehmen dürfen.
Auf Anfrage sagte Machado am Donnerstag, ihre Beschwerde sei nach wie vor beim Bundesgericht hängig. Dieses habe das Bundesamt für Gesundheit angewiesen aufzuzeigen, dass von Teilnahmen an Kundgebungen eine besondere gesundheitliche Gefahr ausgehe.
Wenn es diese gesundheitliche Gefahr gebe, sei die Teilnehmerbeschränkung zu prüfen, sagt Machado. Andernfalls verstosse die kantonale Regelung gegen Bundesrecht und sei grundrechtswidrig.
Demos sind bewilligungspflichtig
Die Regel, wonach an Kundgebungen nur fünfzehn Personen zulässig sind, galt im Kanton Bern von Mitte Februar bis Mitte April. Zuvor waren im Kanton Bern während einiger Wochen sogar nur maximal fünf Personen an Demos zugelassen.
Der Bund erlaubt hingegen Demonstrationen ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl. Er stellt es den Kantonen aber frei, strengere Regeln festzulegen. Das Zürcher Verwaltungsgericht hat nun festgehalten, ein Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Meinungs- und Versammlungsfreiheit sei nur zulässig, wenn die Voraussetzungen dazu erfüllt seien.
Angesichts des heutigen Wissensstandes zu den Corona-Ansteckungen und der geltenden Maskenpflicht an Demonstrationen sei die Teilnehmerbeschränkung unverhältnismässig gewesen. Behörden könnten eine Demonstration zudem immer auch nicht bewilligen, schreibt das Zürcher Gericht weiter.
Berner Regierung wartet ab
Auf Anfrage sagte der Berner Regierungssprecher Christian Kräuchi, angesichts der am Bundesgericht hängigen Beschwerde gegen die Berner Covid-19-Verordnung werde die Kantonsregierung derzeit nichts anpassen. Es gelte, das Bundesgericht abzuwarten.
Hängig ist bei der Berner Regierung bereits eine Interpellation der grünen Grossrätin Natalie Imboden. Diese will von der Berner Regierung wissen, wieso sie restriktiver ist als der Bund.
Anlass für ihre Interpellation war ein Sitzstreik der Klimajugend Mitte März in Bern, wo die Streikenden im Freien Abstand hielten, sich in Grüppchen hinsetzten und Masken trugen. Dennoch wurden 180 Personen angezeigt – weil sie die Aufforderung der Polizei missachteten, die Demo zu verlassen. Die Polizei wies damals darauf hin, nur 15 Personen seien zugelassen.
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