TA-Leitartikel zur Waffeninitiative
Ist die Initiative ein taugliches Mittel, den Missbrauch von Schusswaffen zu verringern? Ja, findet Inlandredaktor Daniel Foppa. Sie führe nicht zur Entmündigung des Bürgers, sondern zu vernünftigen Neuerungen.

Rund 20 000 Rekruten werden dieses Jahr mit einer persönlichen Armeewaffe ausgerüstet: Sie treten dazu vor ihren Kompaniekommandanten, nehmen die Achtungstellung ein und erhalten das Sturmgewehr über eine ausgebreitete Schweizer Fahne hinweg.
Trotz des feierlichen Moments zu Beginn der Dienstzeit pflegen die meisten Armeeangehörigen einen pragmatischen Umgang mit der Waffe: Schiessen ist sportliche Herausforderung, Präzisionsschulung, auch Spass – aber mehr ist da nicht. Der Kult, den die Gegner der Waffenschutz-Initiative nun um die Heimabgabe der persönlichen Waffe betreiben, ist den meisten Dienstpflichtigen fremd.
«Wenn der Staat die persönlichen Waffen einzieht, entzieht er den Soldaten das Vertrauen», sagt Ueli Maurer. Der Verteidigungsminister spricht damit kaum im Namen der jungen Männer, die heute Dienst leisten. Für sie ist die Heimabgabe der Waffe vor allem praktisch, um das Obligatorische zu schiessen. Von einem Vertrauensbeweis des Staats in seine Bürger werden aber die wenigsten sprechen. Den meisten wäre es noch so recht, wenn sie das Sturmgewehr bei WK-Beginn fassen und am Schluss abgeben könnten – und das Obligatorische durch realistischere Schiesstrainings während des WK ersetzt würde.
Bewusst übertreiben
Das Vertrauen in die Soldaten wäre trotz solcher logistischer Änderungen weiterhin gegeben. Kaum eine andere Streitkraft überträgt ihren Soldaten bereits nach kurzer Ausbildungszeit so viel Verantwortung wie die Schweizer Milizarmee. Auch ohne Heimabgabe der Waffe wird der Bürger in Uniform im WK weiterhin scharf und nicht an Simulatoren schiessen.
Weggefallen sind zudem die taktischen Gründe, die für eine Heimabgabe sprachen. Kein Militärexperte rechnet mehr damit, dass sich Schweizer Soldaten von zu Hause aus durch besetztes Gebiet zum Mobilmachungsplatz durchschlagen müssen. Darum wird den Soldaten auch keine Munition mehr nach Hause gegeben, wodurch die Heimabgabe definitiv nur noch Symbolcharakter hat. Was während des Kalten Kriegs Sinn machte, kann getrost aufgegeben werden.
Neben der Lagerung des Sturmgewehrs im Zeughaus fordert die Initiative einen Bedürfnis- und Fähigkeitsnachweis für Personen, die Waffen kaufen und benutzen. Initiativgegner sehen darin eine Entmündigung des Bürgers – und malen das Zerrbild eines Bürokratiestaats an die Wand. Sie übertreiben bewusst. Weshalb soll ein Staat, der zu Recht die Fähigkeiten eines Autolenkers prüft, nicht auch bei einem Waffenkäufer genauer hinsehen? Zumal ein solcher Bedürfnis- und Fähigkeitsnachweis effizient und schlank gestaltet werden kann.
Jäger benötigen bereits heute ein Jagdpatent. Schützen erbringen mit der Mitgliedschaft in einem Schiessverein und der Schiesslizenz den Nachweis, dass sie ihren Sport gewissenhaft ausüben. Für beide Gruppen, und damit für die Mehrheit der Waffenbesitzer, würde sich kaum etwas ändern.
Pflicht des Rechtsstaats
Ändern würde sich die Situation für Personen, die weder Jäger noch Sportschützen sind. Heute erhalten sie ohne jede Kontrolle eine Waffe, wenn sie nicht mehrfach vorbestraft sind oder Drohungen ausgesprochen haben. Künftig müssten sie darlegen, dass sie mit der Waffe gewissenhaft umgehen. Es bleibt schleierhaft, wie man diese neue Anforderung an Waffenbesitzer als Zerstörung von Schweizer Werten bezeichnen kann.
Der möglichst unkontrollierte Waffenbesitz mag in Feudalstaaten ein Hinweis darauf sein, dass das Volk doch über eine gewisse Macht verfügt. Oder er ist ein Zeichen dafür, dass staatliche Organe versagen und der Bürger das Recht selbst in die Hand nehmen muss. Jedenfalls ist der Waffenbesitz an sich keine besondere demokratische Errungenschaft, sondern nur ein Punkt unter vielen, den ein Rechtsstaat zu regeln hat.
Unumkehrbare Folgen
Milizarmee, Jagd und Schützenverbände spielen eine wichtige Rolle in diesem Land – und sie werden das auch nach einem Ja am 13. Februar tun. Die Initiative ist kein Misstrauensvotum gegen Traditionen, die in der Bevölkerung verankert sind. Denn wer gewissenhaft mit seiner Waffe umgeht, muss sich vor einem Ja nicht fürchten.
Eine Annahme des Begehrens wird die Schweiz zwar nicht auf einen Schlag sicherer machen. Wenn aber über 200 000 Armeewaffen nicht mehr jederzeit griffbereit in den Haushalten lagern und wenn der Waffenerwerb strenger kontrolliert wird, ist über die Jahre hinweg mit weniger Schusswaffensuiziden und weniger häuslicher Waffengewalt zu rechnen. So erwarten es Ärzte, Psychiatrieverbände und Strafrechtler.
Diese Prognose von Fachleuten ist nachvollziehbar – und überzeugt letztlich mehr als die Angst vor einer Überreglementierung unseres Lebens. Denn wie der Bedarfs- und Fähigkeitsausweis für Waffenbesitzer konkret aussehen soll, wird das Parlament festlegen und jederzeit wieder revidieren können. Wird aber eine Schusswaffe missbräuchlich verwendet, sind die Folgen in der Regel unumkehrbar.
Tages-Anzeiger/Daniel Foppa
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