Syrischer Kleinfamilie droht Ausschaffung ins Verderben
Das Bundesverwaltungsgericht hat beschlossen eine Syrerin und ihre Kinder, die in der Kollektivunterkunft Bärgsunne Hondrich leben, auszuschaffen. Aber noch gibt es Hoffnung.

Eine Reise der Hoffnung. Das soll es im Sommer 2016 werden. R. O.* packt ihre beiden jüngeren Kinder ins Auto. Sie verlassen das nordeuropäische EU-Land Hals über Kopf. Ihr Ziel: der sichere Schoss der Familie. Die Eltern und die Geschwister von R. O. sowie vier Cousins mit Frauen und ein Onkel leben in der Schweiz. Letzterer seit zwei Jahrzehnten. Er vermittelt seiner Nichte einen Anwalt – das erhöhe die Chancen, bleiben zu können, erklärt er ihr. Er schickt sie ins Empfangs- und Verfahrenszentrum nach Kreuzlingen, wo sie sich, ohne Ausweispapiere, mit ihren Kindern registrieren lässt. Und um Asyl ersucht.