Neuauflage des CO₂-GesetzesSVP verliert im Benzinpreis-Streit
Nach dem Nein zum CO₂-Gesetz zeichnet sich ein breiter Konsens für eine Übergangslösung ab. Doch es bleiben Streitpunkte – und die Frage, ob das Volk darüber abstimmen muss.

Die Autofahrer müssen sich auf höhere Treibstoffpreise gefasst machen – nicht nur, weil die Energiepreise derzeit weltweit in die Höhe schnellen. Ins Gewicht fällt auch eine politisch gewollte Verteuerung: Die Treibstoffimporteure müssen in der Schweiz einen Teil der CO₂-Emissionen aus Benzin und Diesel mit Klimaschutzprojekten kompensieren. Für die Finanzierung dürfen sie den Sprit um maximal 5 Rappen pro Liter verteuern; realiter sind es in letzten Jahren rund 2 Rappen gewesen.
Diesen Deckel hat die ständerätliche Umweltkommission am Freitag beschlossen. Sie folgt damit dem Nationalrat. Der Ständerat dürfte den Entscheid im Dezember bestätigen – eine Niederlage für die SVP, welche die Obergrenze, die heute schon bei 5 Rappen liegt, auf 1,5 Rappen senken will. Die Partei argumentiert nicht zuletzt mit dem Umstand, dass der bisherige Aufschlag von 2 Rappen zur Erfüllung der Klimaziele deutlich zu hoch war. Die Autofahrer bezahlten jahrelang zu viel, insgesamt 650 Millionen Franken, wie diese Zeitung berichtet hat.
Zwar geht es im aktuellen Benzinpreis-Zwist nur um wenige Rappen, also um weit weniger, als die «natürlichen» Schwankungen derzeit ausmachen: Erbittert geführt wird er trotzdem. Auslöser ist das CO₂-Übergangsgesetz, welches das Parlament derzeit im Eiltempo erarbeitet; der Benzinpreis-Deckel ist ein Element davon. SVP-Vertreter haben bereits mit dem Referendum gedroht. Ob die Partei es tatsächlich ergreifen wird, ist weiter offen. Es scheint derzeit aber wahrscheinlicher, dass sie die Übergangslösung mit einem Murren akzeptieren wird. Der Streitwert der Vorlage sei letztlich zu klein, heisst es parteiintern. Auch gelte es, personelle und finanzielle Ressourcen für andere anstehende politische Kämpfe zu bündeln.
Umstrittene Anrechnung bestätigt
Die ständerätliche Kommission hat am Freitag in einem weiteren umstrittenen Punkt entschieden: Die Treibstoffimporteure dürfen sich überschüssige Bescheinigungen für erbrachte CO₂-Reduktionen aus der Periode 2013 bis 2020 anrechnen lassen, und zwar für das Klimaziel der nachfolgenden Periode bis 2024. Wie schon der Nationalrat kommt sie damit den Importeuren entgegen: Weil diese zwischen 2013 und 2020 mehr CO₂ eingespart haben als verlangt, sitzen sie nun auf einem Berg von Bescheinigungen, die ohne die nun beschlossene Regelung verfallen würden. Umweltverbände dagegen warnen, Importeure müssten nun bestehende oder neue Klimaprojekte weniger fördern.
Die beiden Regelungen sind Teil der Übergangslösung, die gelten soll, bis eine Neuauflage des CO₂-Gesetzes unter Dach und Fach ist. Erklärtes Ziel ist es, die Treibhausgas-Emissionen bis auf weiteres jährlich um 1,5 Prozent zu senken. Die Übergangslösung enthält jene Massnahmen aus dem geltenden CO₂-Gesetz, die Ende Jahr auslaufen. Zum Beispiel sollen Unternehmen bestimmter Branchen weiterhin die CO₂-Abgabe zurückerstattet erhalten, sofern sie sich verpflichten, ihre CO₂-Emissionen zu reduzieren. Die Neuauflage des CO₂-Gesetzes soll, so der Plan, 2025 in Kraft treten.
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