SVP droht mit Referendum gegen Lohnerhöhung für Regierungsrat
Dass die Mitglieder der Berner Kantonsregierung künftig mehr verdienen sollen, stösst der SVP sauer auf. Sollte das Parlament die Vorlage gemäss regierungsrätlichem Vorschlag annehmen, will die Partei das Referendum ergreifen.

Es sei schon ein «starkes Stück», wenn sich der Regierungsrat im Rahmen einer Revision des Gehaltssystems den Lohn erhöhe, just in einer Zeit, in der der Kanton finanziell schwierige Zeiten durchlebe, schreibt die SVP in einer Mitteilung vom Montag.
Mit der Revision soll für die obersten Kader der Berner Verwaltung ab 2013 die Vertrauensarbeitszeit gelten. Das heisst, dass sie künftig keine Überstunden mehr aufschreiben könnten, dafür aber mehr Lohn bekommen.
Dies würde sich indirekt auch auf die Löhne der Regierungsmitglieder auswirken. Eine aktuelle Klausel sieht nämlich vor, dass das Gehalt eines Regierungsrats 15 Prozent höher ist als der Maximallohn der obersten Angestellten.
Alten Zopf abschneiden
Die Regierung möchte an dieser Klausel festhalten. Die SVP hingegen findet, dies sei ein «alter Zopf», der abgeschnitten werden müsse. Die Partei kritisiert in ihrer Mitteilung nicht nur die geplante, indirekte Lohnerhöhung, sondern auch das Verfahren.
Die rot-grüne Regierung habe nach zweieinhalbjähriger Vorbereitung der Revision den involvierten Kreisen im Rahmen einer verkürzten Vernehmlassung lediglich drei Wochen Zeit zur Meinungsbildung gelassen.
Weiter kritisiert die Partei, dass im Personalgesetz lediglich zwei Artikel und der Anhang revidiert würden. Die restlichen Bestimmungen würden der Verordnung zugewiesen und dadurch der Beratung im Parlament entzogen.
Kadermitarbeiter in den Schlagzeilen
2009 machte der Fall eines Kadermitarbeiters Schlagzeilen, der während zehn Jahren rund 3700 Überstunden anhäufte und diese beim Ausscheiden aus dem Staatsdienst einforderte. Allen voran die SVP kritisierte diesen Missstand und damit den seinerzeit für das Personalwesen verantwortlichen BDP-Regierungsrat Urs Gasche.
Dieser versprach, die Regelungen für Arbeitszeiten und Abgangsentschädigungen zu überarbeiten. Die grossrätliche Oberaufsichtskommission überprüfte die Sache und schlug in einem Bericht vor, das Personalrecht zu präzisieren. Ausserdem stellte sie die Vertrauensarbeitszeit für Kader zur Diskussion.
SDA/met
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