SVP-Ausschaffungsinitiative ist nicht anwendbar
Die umstrittene SVP-Initiative zur Ausschaffung krimineller Ausländer kann so nicht angewendet werden. Das haben vier Bundesrichter in einer öffentlichen Verhandlung entschieden.

Das Parlament muss zuerst über die Umsetzung der SVP-Initiative zur Ausschaffung krimineller Ausländer befinden – sie ist so nicht direkt anwendbar. Dies hat das Bundesgericht entschieden und einen Rekurs eines Mazedoniers gutgeheissen. Zwei weitere Rekurse wurden hingegen abgelehnt.
Die Volksinitiative wurde am 28. November 2010 von Volk und Ständen mit rund 53 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Sie sieht die automatische Ausschaffung von Ausländern vor, die schwere Straftaten begangen haben. Dazu gehören vorsätzliche Tötung, Vergewaltigung, Raub oder Drogenhandel.
Als Verfechter einer unmittelbaren Anwendung des Initiativtextes verlangte ein Bundesrichter den Entzug der Aufenthaltsbewilligung für zwei wegen Drogenhandels verurteilte Mazedonier. Auch sollte ein Senegalese rückgeschafft werden, der wegen Vergewaltigung schuldig gesprochen wurde.
Die vier anderen Bundesrichter folgten dem Antragsteller jedoch nicht. In einer öffentlichen Verhandlung beurteilten sie die Initiative als nicht unmittelbar anwendbar, bevor sie vom Parlament konkretisiert worden ist.
Verfassungsbestimmungen seien nie isoliert zu betrachten, sie müssten immer im Kontext gesehen werden, argumentierten die Richter. So sei sämtlichen Verfassungsbestimmungen sowie dem Völkerrecht Rechnung zu tragen. In diesem Zusammenhang verlange die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) etwa die Berücksichtigung des Familienlebens.
Beurteilung im Einzelfall
Am Schluss der Verhandlung lehnten die Richter das Prinzip der automatischen Rückschaffung ab. Getreu ihrer bisherigen Rechtssprechung, die einer Interessenabwägung folgt, hiessen sie den Rekurs eines der beiden Mazedonier gut.
Die Bundesrichter berücksichtigten in seinem Fall die persönliche Situation und insbesondere den Umstand, dass der Mann seit seinem siebten Lebensjahr in der Schweiz lebt und abgesehen vom Drogenhandel keine anderen Straftaten begangen hat.
Anders urteilten die Richter im Falle des zweiten Mazedoniers und des Senegalesen, deren Rekurse abgelehnt wurden. Das Bundesgericht bestätigte damit einerseits die vom Kanton Luzern verfügte Wegweisung eines aus dem Senegal stammenden Familienvaters, der in der Schweiz wegen Vergewaltigung verurteilt worden war.
Bestätigt haben die Bundesrichter zudem den Widerruf der Niederlassungsbewilligung für einen im Kanton Thurgau lebenden Mazedonier. Er bezog Sozialhilfe und hatte vor seiner Verurteilung wegen Drogenhandels bereits andere Delikte begangen.
SVP reagiert nicht überrascht
Die SVP reagiert gelassen auf den Bundesgerichtsentscheid. Dies sei keine Überraschung. Das Gericht habe nur die Frage behandelt, ob die Initiative in bestimmten Fällen direkt anwendbar sei oder nicht. Der Entscheid werde deshalb auch nicht weitergezogen.
«Wir waren in keiner Art und Weise involviert in dieses juristische Verfahren», sagte SVP-Mediensprecher Martin Baltisser auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Wichtig sei, dass man nun auf politischer Ebene handle.
Umsetzung seit langem umstritten
Die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative krimineller Ausländer, deren Vernehmlassung Ende September ablief, bleibt im Parlament weiterhin umstritten. Während die Rechte weiterhin auf den Volkswillen pocht, beruft sich die Linke auf das Völkerrecht.
Der Bundesrat hatte Ende Mai zwei Varianten in die Vernehmlassung geschickt, wie die am 28. November 2010 angenommene Ausschaffungsinitiative der SVP umgesetzt werden könnte. Bis Ende Jahr will die Landesregierung die Antworten auswerten und im Laufe des nächsten Jahres eine Botschaft vorlegen.
Die vom Bundesrat favorisierte erste Variante sieht eine automatische Ausschaffung von Ausländern vor, die zu einer mindestens sechsmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt wurden. Zum Tragen kommt der Automatismus bei schweren Gewalt- oder Sexualverbrechen, Sozialmissbrauch und Einbruch.
Die zweite Variante haben Vertreter des Initiativkomitees eingebracht. Diese sieht vor, dass Ausländer, unabhängig von der Höhe der Strafe, ausgeschafft werden müssen. Der weitreichende Deliktkatalog umfasst auch leichtere Straftaten wie etwa einfache Körperverletzung.
SDA/kle
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