Suchthilfe soll regelmässig überprüft werden
Der Kanton Bern will seine Angebote für Süchtige künftig im Vierjahres-Rhythmus überprüfen. Das geht aus dem neuen Suchthilfekonzept hervor, das der Regierungsrat zu Handen des Grossen Rates verabschiedet hat.

Das Kantonsparlament wird sich voraussichtlich in der März- Session mit dem Papier befassen, wie der Regierungsrat am Freitag mitteilte.
Die Überprüfung der zahlreichen Angebote soll jeweils zusammen mit allen beteiligten Akteuren erfolgen. Sie soll die Steuerung transparenter machen und sicherstellen, dass die Angebote stets dem aktuellen Bedarf entsprechen.
Engere Zusammenarbeit
Zu den Schwerpunkten des neuen Konzepts gehört die regionale Vernetzung der Suchthilfe. Die verschiedenen Institutionen wie Hausärzte, Psychiatrie, Spitex und Spitäler sollen enger zusammenarbeiten; dadurch sollen Parallelstrukturen vermieden und Kosten eingespart werden.
Das Suchthilfekonzept umfasst die ambulante Behandlung und Therapie, die stationäre Sozialtherapie, die Suchtmedizin, die Methadon- und Heroinabgabe, die Schadensminderung sowie die Wohn- und Arbeitsangebote.
SDA/js
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