Strassburger Urteile – so sieht es der Ex-Bundesrichter
Vor 40 Jahren trat die Europäische Menschenrechtskonvention für die Schweiz in Kraft. Seither wurde die Schweiz oft gerügt. Zu Recht? Dazu Martin Schubarth in einem Gastbeitrag.

Nicht nur in der Schweiz umstritten: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg.
Martin Rütschi, Keystone
Vor 40 Jahren, am 28. November 1974, ist die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, kurz EMRK, für die Schweiz in Kraft getreten. Die Schweiz war damit verglichen mit den anderen westeuropäischen Staaten ein Nachzügler. Die Konvention war schon 1950 in Rom unterzeichnet worden. Sie ist am 3. September 1953 für die Länder, die sie bis dahin ratifiziert hatten, in Kraft getreten.