Strafe nach tödlichem Unfall
Letztes Jahr kam bei einer Kollision in der Nähe von Wilderswil ein 16-Jähriger ums Leben. Am Mittwoch wurde der fehlbare Lenker verurteilt.

An einem Abend Ende April des vergangenen Jahres war ein 19-jähriger Italiener mit seinem Alfa Romeo in Richtung Zweilütschinen unterwegs, als er in einer scharfen Rechtskurve auf die Gegenfahrbahn geriet. Dort kollidierte er mit einem korrekt entgegenkommenden Lieferwagen. In der Folge kam es zu einer weiteren Kollision. Ein 16-jähriger Mitfahrer des Alfa Romeos wurde eingeklemmt. Er konnte geborgen werden, starb aber tags darauf im Spital. Der Lenker und sein 18-jähriger Beifahrer verletzten sich beim Unfall ebenfalls und wurden mit einer Ambulanz ins Spital gebracht. Die beiden Lenker der entgegenkommenden Fahrzeuge blieben unverletzt.
«Rücksichtslose Fahrweise»
Am Mittwoch stand nun der Beschuldigte vor dem Regionalgericht Oberland. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Oberland, legte ihm in ihrer Anklageschrift fahrlässige Tötung, grobe Verkehrsregelverletzung, einfache Verkehrsregelverletzung sowie zusätzlich Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Konsum von Marihuana) zur Last.
Die einfache Verkehrsregelverletzung hatte er begangen, indem er einen vor ihm fahrenden Personenwagen überholt und dabei die zulässige signalisierte Höchstgeschwindigkeit von 80 Stundenkilometern um circa 20 überschritten hatte. «Die Fahrweise des Beschuldigten war grob rücksichtslos, da die Strassenverhältnisse – Kurve, nasse Strasse – nicht ideal waren und kein ersichtlicher Grund für die nicht angepasste Geschwindigkeit bestand», konstatiert die Staatsanwaltschaft. Beantragt wurde eine bedingte Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu 90 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren, eine Verbindungsbusse von 5 400 Franken sowie eine Busse von 400 Franken und die Überbindung der Verfahrenskosten.
Der Beschuldigte bestritt während der Befragung durch Gerichtspräsident Jürg Santschi den Sachverhalt nicht. Der Vorfall beschäftige ihn stark, und er habe psychiatrische Hilfe in Anspruch genommen, gab er zu Protokoll. «Das Fehlverhalten meines Klienten steht in keinem Verhältnis zu den Folgen», sagte die private Verteidigerin. Schliesslich sei er auch moralisch bestraft, indem er einen langjährigen guten Freund verloren habe. Auch sie erachtete ihn als schuldig im Sinne der Anklageschrift. Sie beantragte lediglich tiefere Geldstrafen und Bussen.
Viele Personen gefährdet
Neben der fahrlässigen Tötung müsse auch ein Schuldspruch wegen grober Verkehrsregelverletzung erfolgen, sagte Santschi. Mit seiner rücksichtslosen Fahrweise habe der Beschuldigte Lenker und Mitfahrer aller beteiligten Fahrzeuge gefährdet. Er sprach ihn in allen Anklagepunkten schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 200 Tagessätzen zu 90 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren. Ferner hat er eine Verbindungsbusse von 4 500 Franken und eine Übertretungsbusse von 400 Franken sowie Verfahrenskosten von rund 8 460 Franken zu bezahlen.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch