Komplett elektronisch möglichSteuererklärungen flattern in Berner Briefkästen
Für die Steuererklärung sind nun sämtliche Geschäfte elektronisch möglich. Sie muss bis am 15. März ausgefüllt werden.

Bis am 3. Februar sollen rund 633'000 steuerpflichtige Personen im Kanton Bern ihre Steuererklärung für das Jahr 2022 erhalten. Seit Ende 2022 können die Bernerinnen und Berner sämtliche Geschäfte rund um die periodischen Steuern elektronisch erledigen.
Von der Digitalisierung macht die Bevölkerung Gebrauch, denn letztes Jahr haben über 90 Prozent ihre Steuererklärung online ausgefüllt, wie die Berner Steuerverwaltung am Mittwoch mitteilte. Für das Einreichen der aktuellen Steuererklärung haben die Bernerinnen und Berner bis am 15. März Zeit oder müssen eine Fristverlängerung beantragen.
Eine Neuerung betrifft die Steuererklärung von Gastfamilien, die Schutzsuchende aus der Ukraine beherbergen. Die finanzielle Entschädigung, die sie seit April 2022 beziehen können, wird in der Steuererklärung als nicht steuerbare Einkünfte angegeben.
Seit Ende letzten Jahres können die Steuererklärung für virtuelle Steuersubjekte, also Personengesellschaften, Erben- und Miteigentümergemeinschaften, auch elektronisch eingereicht werden. Somit habe die Steuerverwaltung den letzten Schritt in die Digitalisierung gemacht, sagten Verantwortliche am Mittwoch vor den Medien.
Grundstücke im Kanton neu bewertet
Der Kanton ist seit dem Jahr 2020 mit der allgemeinen Neubewertung von allen nichtlandwirtschaftlichen Grundstücken beschäftigt. Die Steuerverwaltung habe bis Ende 2022 über 710'000 Grundstücke neu bewertet, das entspricht 97 Prozent der Parzellen, die bei diesem Prozess berücksichtigt werden, so die Steuerverwaltung.
Es ist davon auszugehen, dass in der Mehrheit die Werte der Grundstücke gestiegen sind. Aufgrund dessen sollten die Steuererträge für den Kanton mit der Neubewertung steigen. Allerdings waren viele Besitzerinnen und Besitzer von Eigenheimen mit der neuen Bewertung nicht einverstanden. Insgesamt sind rund 12’500 Einsprachen dagegen eingegangen. 6607 davon sind noch nicht bearbeitet. Laut dem kantonalen Steuerverwalter Claudio Fischer hat seine Behörde bislang rund ein Viertel der bearbeiteten Beschwerden als erste Instanz gutgeheissen.
Leicht weniger Pauschalbesteuerte
Fischer gab zudem die neusten verfügbaren Zahlen zu den Personen bekannt, die pauschal besteuert werden. Im Jahr 2020 wurden im Kanton Bern 175 Personen nach Aufwand steuerlich erfasst. Das sind acht weniger als im Vorjahr. Der Ertrag an Kantons- und Gemeindesteuern dieser Personen nahm dagegen um rund 1,8 auf 31,8 Millionen Franken zu. Von der Pauschalbesteuerung können reiche Ausländerinnen und Ausländer profitieren, die in der Schweiz ihren Wohnsitz haben, aber hierzulande keiner Erwerbstätigkeit nachgehen.
Berner Steuergesetzrevision 2024
Mit der Steuergesetzrevision gehe es einerseits um die Umsetzung von zwingendem Bundesrecht, erklärte Claudio Fischer, Steuerverwalter des Kantons Bern. So soll der maximale Abzug für die Kosten der Kinderdrittbetreuung auf 16'000 Franken erhöht werden. Anderseits wolle der Grosse Rat die steuerliche Behandlung von Solaranlagen vereinheitlichen und dadurch den Bau solcher Anlagen fördern.
Das Gesetz soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Zuerst geht aber die Revision im Frühling in den Grossen Rat für die zweite Lesung. Anschliessend besteht noch die Möglichkeit eines Referendums, welches die Gesetzesänderung verzögern könnte.
SDA/ske
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