Entlastung für MinderjährigeSteuererklärung neu erst ab 18 Jahren
Im Kanton Bern müssen nicht mehr alle Jugendliche schon ab 16 Jahren eine Steuererklärung ausfüllen. Die Finanzdirektion ändert die Praxis.

Grundsätzlich müssen Eltern das Einkommen und Vermögen ihrer minderjährigen Kinder versteuern, also zum Beispiel das Juniorsparkonto und die Zinseinnahmen daraus. Eine Ausnahme besteht aber: Eigenes Erwerbseinkommen, zum Beispiel der Lehrlingslohn, müssen Minderjährige selber versteuern.
Deshalb hat die Berner Steuerverwaltung bislang von allen Jugendlichen ab 16 Jahren eine separate Steuererklärung verlangt. Der Fiskus zielte damit unter anderem auf Sportlerprämien und begründete die Altersschwelle auch damit, dass Jugendliche eine Lehre in der Regel mit 16 Jahren beginnen.
Meist ist das Erwerbseinkommen aber so tief, dass keine Steuer fällig wird: Gemäss den neuesten verfügbaren Daten zum Steuerjahr 2018 kamen gerade Mal 792 Minderjährige auf ein steuerbares Einkommen. Eine Steuererklärung ausfüllen mussten aber fast 18’000 Minderjährige, wie es bei der Finanzdirektion auf Anfrage heisst. In fast 96 Prozent der Fälle reichten die Betroffenen also eine weitgehend leere Steuererklärung ein.
Dieser Leerlauf wurde oft kritisiert und bleibt künftigen 16- und 17-Jährigen erspart. Ab dem laufenden Steuerjahr 2020 wird die Praxis geändert, sodass Jugendliche neu erstmals mit 18 Jahren eine Steuererklärung erhalten.
Profitieren können alle mit Jahrgang 2004. Sie werden somit Anfang 2023 die erste Steuererklärung erhalten, nämlich jene für das Steuerjahr 2022, in welchem sie volljährig werden. Minderjährige, die bereits für das Steuerjahr 2019 eine Steuererklärung ausgefüllt haben, erhalten auch für 2020 eine Steuererklärung. Und wenn Minderjährige eigenes Erwerbseinkommen erzielen, dann bleiben sie selbstständig steuerpflichtig, unabhängig vom Alter.
Julian Witschi ist Wirtschaftsjournalist im Ressort Bern. Er hat über 20 Jahre Berufserfahrung und wurde mit einem Swiss Press Award ausgezeichnet.
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