Steuerausfälle sind kurzfristig verkraftbar
Stimmt der Kanton am 15. Mai einer der drei Steuervorlagen zu, macht dies den Finanzvorständen im Bezirk nicht zu schaffen – sie stören sich ob etwas anderem.
Von Philipp Kleiser Rund 400 Millionen Franken werden dem Kanton künftig an Steuereinnahmen fehlen, wenn das Zürcher Stimmvolk am 15. Mai Ja zur Revision des Steuergesetzes sagt. Ziel der Gesetzesrevision ist eine bessere Positionierung des Kantons Zürich im interkantonalen Steuerwettbewerb. Die Version, die vom Regierungsrat und der Parlamentsmehrheit befürwortet wird, sieht Entlastungen der tiefsten sowie der höchsten Einkommen vor. Die höchste Progressionsstufe soll von heute 13 auf 11 Prozent gesenkt werden. Abgestimmt wird auch über zwei Gegenvorschläge. Die GLP will die höchste Progressionsstufe auf 12 Prozent festlegen, ein Prozent höher als der Kantonsrat. Die SP will diese bei 13 Prozent bzw. 3 Promille belassen und Kindergutschriften anstelle der bisher üblichen Kinderabzüge vom steuerbaren Einkommen einführen. So oder so: Die Gemeinden müssen sich bereits jetzt mit den möglichen Folgen der Gesetzesrevision auseinandersetzen. In Thalwil gibt es gemäss Finanzvorstand Märk Fankhauser (FDP) einen «rechten Anteil an Steuerpflichtigen mit ganz hohen Einkommen über 300 000 Franken.» Entsprechend rechnet er mit Steuerausfällen zwischen 2und 3 Millionen Franken, wenn die kantonsrätliche Version des Steuergesetzes angenommen wird. Zum Vergleich: Das gesamte Steuersubstrat aus einem ordentlichen Rechnungsjahr betrug in Thalwil zuletzt rund 65 Millionen Franken.Die Vorlage wirkt sich also spürbar aus. Und die Gemeinden müssen sich noch stärker überlegen, wo sie den Steuerfuss ansetzen und wie sie ihre Leistungen definieren. Trotzdem beurteilen die befragten Gemeinden im Bezirk Horgen die Vorlage nicht negativ – im Gegenteil. Die vom Regierungsrat vorgelegte Änderung, die steuerliche Entlastungen für hohe Einkommen vorsieht, stärke den Kanton im interkantonalen Steuerwettbewerb, urteilen die Finanzvorstände. Märk Fankhauser etwa ist überzeugt, dass mehr Gutverdienende in den Kanton Zürich und in die Bezirksgemeinden ziehen werden. Eine andere Perspektive hat Richterswil, das nicht zu den Steueroasen im Bezirk zählt. Finanzvorstand Marcel Tanner (FDP) stellt klar: «So viele von den Superreichen haben wir nicht.» Tanner begrüsst zwar die Steuergesetzrevision, für Richterswil sei sie aber nicht matchentscheidend. Wichtiger sei die Abstimmung zum Finanzausgleichsgesetz (FAG), die ebenfalls am 15. Mai stattfindet (siehe Kasten). Weil sehr viele Kinder in Richterswil wohnen, würde die Gemeinde Zuschüsse aus dem neu geschaffenen demografischen Sonderlastenausgleich erhalten.Gleichwohl gibt es aus den Gemeinden auch kritische Stimmen. Zwar senke der Kanton die Steuern, damit er im interkantonalen Vergleich besser dastehe, sagt Simon Egli: «Umgekehrt werden ständig Kosten auf die Gemeinden überwälzt, so lange, bis diese die Steuern erhöhen müssen.» Bestes Beispiel sei die Pflegefinanzierung, klagt er. Am 15. Mai stimmt das Zürcher Stimmvolk auch über das neue kantonale Finanzausgleichsgesetz (FAG) ab. Dieses regelt die innerkantonalen Ausgleichszahlungen zwischen finanzstarken und finanzschwachen Gemeinden. Das Gesetz wurde im letzten Sommer vom Zürcher Kantonsrat gutgeheissen. Weil aber Vertreter der Jungen SVP, der Jungfreisinnigen und des Bundes der Steuerzahler das konstruktive Referendum einreichten muss nun das Stimmvolk entscheiden.Die grundsätzliche Ausrichtung des neuen FAG, das am 1. Januar 2012 in Kraft treten soll, ist unbestritten. Auch die steuerkräftigen Gemeinden rund um den Zürichsee sind eigentlich zufrieden. Eine in letzter Sekunde erreichte Gesetzesänderung bringt es mit sich, dass die Abgaben etwa gleich hoch sein werden wie bisher. Trotzdem herrscht Unzufriedenheit – vor allem in Rüschlikon. Die Gemeinde stört sich daran, dass der Kanton im Übergangsjahr 2012 als Berechnungsgrundlage die durchschnittliche Steuerkraft der Jahre 2008, 2009 und 2010 zurate ziehen will. Rüschlikon hatte im Jahr 2008 eine ausserordentlich hohe Steuerkraft, die höchste im ganzen Kanton, und würde für dieses Jahr nochmals geschröpft. 16 Millionen Franken müsste die Seegemeinde zusätzlich zahlen. Das will sie nicht akzeptieren. Die Exekutive bereitete schon im letzten Herbst eine Beschwerde vor – unterstützt von Erlenbach, Küsnacht, Herrliberg, Meilen, Opfikon-Glattbrugg, Maur und Männedorf.Noch hat Rüschlikon das Schreiben nicht ans Bundesgericht nach Lausanne geschickt. Man will das Abstimmungsresultat abwarten. Aber das Papier ist griffbereit. Der Rüschliker Finanzvorstand Simon Egli (FDP) stellt auf Anfrage klar, dass bei einem Ja zum FAG die Beschwerde ans Bundesgericht geschickt werde. (pkl)
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