Statthalter mahnt Gemeinden
Sie stehen auf dem Land, vor allem entlang der Strassen, und sind illegal. Plakatieren ist nur innerorts erlaubt. Regierungsstatthalter Lerch fordert, dass diese Regeln befolgt werden.

Ein politischer Vorstoss von Grossrat Roland Näf (SP) brachte es an den Tag. Die meisten Wahlplakate, die irgendwo auf dem Land stehen, sind illegal. Das Aufstellen von Wahlplakaten ist nur innerorts erlaubt, sechs Wochen vor der Wahl und fünf Tage danach. Gestelle und Plakate in der Landwirtschaftszone brauchen jedoch eine Bewilligung. Regierungsstatthalter Christoph Lerch musste in der Beantwortung von Näfs Interpellation einräumen, dass für die wenigsten dieser Wahlplakatgestelle eine Bewilligung vorliege.