Statthalter hält elektronische Auszählung in Bern für rechtens
Die Stimm- und Wahlzettel in der Stadt Bern dürfen elektronisch ausgezählt werden. Der Regierungsstatthalter Christoph Lerch hat eine entsprechende Beschwerde abgewiesen.

Die elektronische Auszählung von Stimm- und Wahlzetteln in der Stadt Bern ist laut dem Regierungsstatthalter rechtens. Christoph Lerch hat eine Beschwerde der kleinen Linksaussenpartei GPB-DA abgewiesen, wie er am Dienstag mitteilte.
Die Grüne Partei Bern-Demokratische Alternative hatte unter anderem gerügt, das neue Zählsystem widerspreche dem Prinzip der Öffentlichkeit der Auszählung. Zudem hätte der Gemeinderat die Neuerung nicht selber einführen dürfen, sondern das Volk befragen müssen.
Anders sieht es Statthalter Lerch, der sich an einem Abstimmungswochenende einen persönlichen Eindruck von der elektronischen Auszählung machte. Er kam zum Schluss, dass die Änderung des Reglements und der Verordnung über die politischen Rechte durch den Gemeinderat zulässig war.
Das Öffentlichkeitsprinzip werde aus seiner Sicht nicht verletzt, teilte Lerch am Dienstag weiter mit. Die Beschwerdeführer können seinen Entscheid weiterziehen.
SDA/mas
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