Ständerat lehnt Retterbabys ab
Mehr Freiheiten für die Fortpflanzungsmedizin: Die kleine Parlamentskammer will das Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID) aufheben – mit einigen Einschränkungen.

Im Reagenzglas gezeugte Embryos sollen vor der Einpflanzung in den Mutterleib untersucht werden dürfen. Das hat der Ständerat entschieden. Der Selektion von Babys nach bestimmten Kriterien wollte er aber keinen Vorschub leisten.
Bei der Revision von Verfassung und Fortpflanzungsmedizingesetz blieb der Ständerat auf der restriktiven Linie, die der Bundesrat vorgezeichnet hatte: Die heute verbotene Präimplantationsdiagnostik soll Paaren mit einer Familiengeschichte mit Erbkrankheiten erlaubt werden.
Damit kann sichergestellt werden, dass der in den Mutterleib eingepflanzte Embryo keinen Hang zu Erbkrankheiten hat. Nach Schätzung des Bundesrats könnten 50 bis 100 Paare pro Jahr davon profitieren.
Auswahl von Retterbabys
Die Wissenschaftskommission des Ständerats wollte darüber hinausgehen. Sie schlug vor, auch das sogenannte Aneuploidie-Screening zuzulassen. Die Untersuchung auf numerische Chromosomenstörungen würde es erlauben, vor der Einpflanzung in den Mutterleib Embryos auszusondern, die eine Trisomie 21 (Downsyndrom) aufweisen. Die Mehrheit lehnte dies ab.
Auch der Vorschlag, die Auswahl von Retterbabys zuzulassen, fand keine Mehrheit. Das HLA-Typisierung genannte Verfahren erlaubt es, Embryos vor der Einpflanzung in den Mutterleib daraufhin zu untersuchen, ob sie immunkompatibel mit einem erkrankten Geschwister sind und diesem beispielsweise mit einer Blutstammzellenspende helfen könnten.
Erlauben will der Ständerat die Konservierung von in vitro erzeugten Embryos. Zurückhaltend blieb er jedoch bei der Anzahl der Embryos, die erzeugt werden dürfen. Er folgte auch dabei dem Vorschlag des Bundesrats, die Zahl von drei auf acht zu erhöhen, sofern der Embryo vor der Einpflanzung untersucht wird. Die vorberatende Kommission wollte die Entwicklung so vieler Embryos erlauben, wie für eine Befruchtung nötig sind.
Wunsch nach einem gesunden Kind
Vor diesen Entscheiden zu den Details der Revision hatte sich der Ständerat grundsätzlich mit der Präimplantationsdiagnostik auseinandergesetzt. Dabei galt es insbesondere abzuwägen zwischen dem Wunsch von Paaren nach einem gesunden Kind und dem Schutz des Lebens.
In der Eintretensdebatte wurde deutlich, wie gross die Vorbehalte gegen jegliche Form der Eugenik sind. Viele Ratsmitglieder taten sich nach eigenem Bekunden schwer mit dem Entscheid. In diesem Zwiespalt und im Hinblick auf die Volksabstimmung erkannte eine Mehrheit den Pfad der Tugend offenbar in einer zurückhaltenden Liberalisierung. Die Vorlage geht an den Nationalrat.
SDA/ajk
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