Ständerat für Live-Übertragungen aus dem Bundesgericht
Beratungen am Bundesgericht sollen über Web-TV jedermann zugänglich gemacht werden. Die kleine Kammer hat einer betreffenden Motion zugestimmt. Der Bundesrat hält die Motion für nicht nötig.

Der Ständerat hat sich für Live-Übertragungen von Verhandlungen am Bundesgericht ausgesprochen und eine Motion von Martin Schmid (FDP/GR) mit 34 zu 6 Stimmen angenommen.
Schmid forderte, dass die Beratungen am Bundesgericht über Web-TV jedermann zugänglich gemacht werden, ebenso wie die Debatten des Parlaments. Wie die höchsten Richter zu ihren Entscheiden fänden, sei nur wenigen zugänglich. Interessierte könnten in der Regel nicht nach Lausanne reisen, um öffentliche Beratungen mitzuverfolgen.
Direktübertragung bereits heute möglich
Im Bereich der Zweitwohnungsinitiative zum Beispiel seien die Beratungen des Bundesgerichtes von höchster Bedeutung, argumentierte Schmid. Gleiches gelte für Einbürgerungsentscheide. Didier Berberat (SP/NE) doppelte nach, dass Direktübertragungen von Verhandlungen für die juristische Ausbildung sehr nützlich sein könnten.
Der Bundesrat dagegen hält die Motion nicht für nötig. Das heutige Bundesgerichtsgesetz schliesse die Direktübertragung über Internet nicht aus, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga. «Das Bundesgericht kann das tun.»
Das Gesetz müsste nur geändert werden, wenn Übertragungen zwingend vorgeschrieben werden sollen. «Das will der Bundesrat nicht.» Sommaruga gab zudem zu bedenken, dass nur knapp 1 Prozent aller Bundesgerichtsurteile öffentlich beraten werden. Der Vorstoss geht nun an den Nationalrat.
SDA/kpn
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