Stadtrat von Wädenswil ist gegen einen Baumschutz in der BZO
Wädenswil – Der Stadtrat von Wädenswil lehnt eine SP-Motion zum Schutz des Wädenswiler Baumbestands ab. Mit der Motion will die SP-Fraktion die Exekutive damit beauftragen, eine Bewilligungspflicht für das Fällen von Bäumen in Wohn-, Industrie- und Erholungszonen einzuführen. Diese Pflicht soll für alle Bäume ab einem bestimmten Stammumfang gelten, mit Ausnahme von Obstbäumen. In seiner Stellungnahme spricht sich der Stadtrat gegen die Motion aus. Es sei zwar richtig, dass das Planungs- und Baugesetz es den Gemeinden ermögliche, in der Bau- und Zonenordnung (BZO) die Erhaltung von Baumbeständen vorzuschreiben. Das Bundesgericht habe aber entschieden, dass ein genereller Schutz der Bäume nicht zulässig sei. Der planerische Schutz habe sich auf einzelne, örtlich umschriebene Baumbestände zu beschränken. Einen solchen Baumschutz erachtet der Stadtrat als untauglichen Weg. Er verweist darauf, dass die Baukommission bereits heute verlangen kann, dass vorhandene Bäume stehen bleiben. (els)
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