Stadt stellt Rechnung nach sieben Jahren
Mehrere Stockwerkeigentümer an der Farbgasse in Langenthal erhielten diesen Frühling von der Bauverwaltung eine Rechnung über mehrere Tausend Franken – für den Anschluss ans Kanalisationsnetz, dessen Erstellung bereits Jahre zurückdatiert.

Dass man sich für eine Rechnung entschuldigen muss, ist eher ungewöhnlich. Die Stadt Langenthal tat genau dies in diesem Frühjahr. Sie entschuldigte sich am Ende eines Briefes für verspätete Rechnungsstellung. Empfänger dieses Schreibens waren mehrere Stockwerkeigentümer an der Farbgasse.
Dem Brief lag eine happige Rechnung bei. Der Betrag beläuft sich auf über 20'000 Franken pro Liegenschaft. Das macht mehrere Tausend Franken pro Stockwerkeigentümer.
In Rechnung gestellt wurden Arbeiten, die schon lange zurückdatieren. 2010 wurden die neuen Liegenschaften an der Farbgasse ans Kanalisationsnetz angeschlossen. Ein Jahr später erfolgte die Bauabnahme. Das Eigentum ging zu diesem Zeitpunkt von den Baugesellschaften an die Stockwerkeigentümer über. Deshalb stellt diese Rechnung die Eigentümer vor einige Probleme.
Eigentlich hätten die Anschlussgebühren während der Bauphase den Baugesellschaften in Rechnung gestellt werden müssen. Dies ist aber nachträglich gar nicht mehr möglich. Gebühren, die im Zeitpunkt des Liegenschaftserwerbs noch ausstehend sind, schulden die Nacherwerber, so steht es im Abwasserreglement.
«Hohe Arbeitsbelastung»
Wie kann es sein, dass die Verwaltung so lange keine Rechnung für diese Arbeiten stellt? Laut Stadtschreiber Daniel Steiner verzögerte sich die Rechnungsstellung wegen hoher Arbeitsbelastung und personeller Wechsel in der Bauverwaltung.
Das Dossier blieb also sieben Jahre liegen. «Die Verjährungsfrist ist jedoch noch nicht abgelaufen», so Steiner. Gemäss dem Abwasserentsorgungsreglement dürfen Gebühren bis zehn Jahre im Nachhinein verrechnet werden.
Angesichts der speziellen Situation dürfte es noch etwas länger dauern, bis die geschuldeten Beträge schliesslich beim Finanzamt eintreffen werden. «Die Bauherrschaften wurden für die Sachverhaltsabklärung beigezogen. Sie konnten gegen die provisorische Berechnung der Gebühr Einwände aus der Zeit vor dem Liegenschaftsverkauf geltend machen», sagt Steiner.
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