Thuner SchadaugärtnereiStadt reicht ein Baugesuch ein
Nachdem Gastro-Nutzungen in der Schadaugärtnerei legal nicht mehr möglich sind, wird die Stadt jetzt beim Statthalteramt vorstellig.

«Die Stadt Thun ersucht die Regierungsstatthalterin, im Rahmen der zulässigen Nutzungsarten eine Baubewilligung bis maximal 30. November 2025 auszustellen.» Das teilte die Stadt Thun am Freitagvormittag mit. Eine solche Baubewilligung würde auch «eine einfache Gastronutzung ermöglichen», hält die Stadt fest. Aus ihrer Sicht lässt sich «die ausnahmsweise Verlängerung der Übergangsnutzung damit begründen, dass sie lediglich die Übergangsphase zwischen dem bisherigen und dem revidierten Baurecht und eine Justierung für die künftige Nutzung darstellt».
Stadtpräsident Raphael Lanz (SVP) argumentiert: «Es liegt im öffentlichen Interesse, wenn das Areal der Bevölkerung auch weiterhin in geordnetem Rahmen zur Verfügung steht. Wir sind gerne bereit, die für die beantragte Baubewilligung erforderlichen Auflagen umzusetzen, und hoffen, dass die Regierungsstatthalterin ihren Ermessensspielraum zum Finden einer breit akzeptierten und sinnvollen Lösung nützt.»
Ziele der Zwischennutzung erreicht
Hintergrund der städtischen Offensive ist die Tatsache, dass die baubewilligte Übergangsnutzung für die Schadaugärtnerei Ende November 2021 abgelaufen ist. Damit sind Nutzungen für Gastronomie oder Events, wie sie in den letzten Jahren stattgefunden haben, legal nicht mehr möglich. Gemäss der städtischen Medienmitteilung zeigt eine Auswertung der Zwischennutzungen durch die Abteilung Stadtmarketing und Kommunikation, dass die beabsichtigten Ziele erreicht wurden. «Das zuvor für die Öffentlichkeit meist unzugängliche Areal entwickelte sich zu einem lebendigen, öffentlichen Ort», schreibt die Stadt. «Die Schadaugärtnerei entwickelte sich dank des Engagements der Zwischennutzenden über die letzten beiden Jahre zu einem sehr beliebten Treffpunkt für Thunerinnen und Thuner», sagt Raphael Lanz.
Quartier soll miteinbezogen werden
Der Gemeinderat der Stadt Thun habe die Resultate der Auswertung zur Kenntnis genommen und aufgrund der mehrheitlich positiven Erfahrungen beim Regierungsstatthalteramt Thun deshalb das erwähnte Baugesuch für eine weitere Nutzung der Schadaugärtnerei eingereicht. Die Stadt Thun beabsichtigt, auf dem Areal Flächen für Garten, Bildung, Veranstaltungen und Kultur/Gastronomie bewilligen zu lassen. Die Erkenntnisse aus der bisherigen Übergangsnutzung sollen in ein verfeinertes Nutzungskonzept einfliessen.
Die Quartierbevölkerung werde in die Erarbeitung der Benutzungsordnung einbezogen, versichert die Stadt. Im betroffenen Quartier schätzte man zwar die bisherige Nutzung des Areals, der Betrieb wurde aber als zu intensiv und zu laut wahrgenommen, heisst es.
Nutzungszweck wird angepasst
Im Rahmen der laufenden Ortsplanungsrevision wurde der Nutzungszweck der Zone mit Planungspflicht (ZPP) J Schadau bereits mit der Absicht angepasst, eine vielfältige öffentliche Nutzung der Schadaugärtnerei zu ermöglichen. Der Planungszweck der ZPP umfasst unter anderem eine gesamthafte und repräsentative Ausprägung als öffentliche «Kulturmeile» in Seenähe mit höheren Bildungsstätten, Freizeit- und touristischen Angeboten.
Die Schadaugärtnerei liegt im neuen Sektor E der ZPP J Schadau. In diesem Sektor wären öffentliche Nutzung, Kultur, Gastgewerbe und Freiflächen zulässig. Untergeordnet ist im südwestlichen und nördlichen Teil des Areals sowie im Bereich des Wirtschaftshofs auch Wohnen zugelassen.
pd/maz
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