Stadt hat Islam-Demo auf dem Bundesplatz zu Recht untersagt
Der Islamische Zentralrat Schweiz wollte letztes Jahr auf dem Bundesplatz eine Kundgebung durchführen. Die Stadtregierung wies das Gesuch ab. Zu Recht, wie nun das Verwaltungsgericht in seinem Urteil festhält.
«Islam hwa Salam – Islam ist Frieden». So sollte die Kundgebung heissen, die der Verein Islamischer Zentralrat Schweiz (IZRS) im April 2016 auf dem Bundesplatz durchführen wollte.
Der IZRS rechnete mit 500 Teilnehmern. Doch der Berner Gemeinderat wies das Gesuch ab. Aus «sicherheitspolizeilichen Gründen». Die Kundgebung könne «nur mit unverhältnismässigem Aufwand» geschützt und ein «störungsfreier Ablauf» nicht garantiert werden, hielt die Stadtregierung fest.
War der Sicherheitsdirektor befangen?
Die Organisatoren des Islamischen Zentralrates nahmen diesen Entscheid nicht einfach hin. Sie erhoben Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland und in zweiter Instanz beim Verwaltungsgericht. Doch dieses kommt in seinem am Freitag veröffentlichten Urteil zum Schluss, dass die Stadtregierung korrekt vorgegangen ist. Es weist die Beschwerde des IZRS ab.
Das Verwaltungsgericht hatte zu prüfen, ob Berns Sicherheitsdirektor Reto Nause (CVP) bezüglich des Vereins IZRS befangen war und den Entscheid des Gesamtgemeinderates zum Nachteil der Organisatoren beeinflusst hatte.
Diesen Vorwurf erhob der IZRS aufgrund eines Artikels in der Zeitung «Der Bund». Dort wurde Nause wie folgt zitiert: «Wir erlauben keine Veranstaltung des IZRS auf öffentlichem Grund. Die Organisation vertritt ein zu radikales Gedankengut.»
Aus dieser Aussage folgerten die Veranstalter, dass der Sicherheitsdirektor den Entscheid nicht objektiv habe fällen können. Das Gericht sieht dies differenzierter. «Dass der Sicherheitsdirektor öffentlich Stellung genommen hat, lässt für sich allein nicht auf seine Voreingenommenheit schliessen», heisst es im Urteil. Als zuständiger Gemeinderat gehöre es zu seinen Aufgaben, die Entscheide seiner Direktion zu erläutern. Seine Aussage sei zudem nicht isoliert zu betrachten.
Bundesplatz als Anschlagsziel
Ebenso wichtig sei die Äusserung Nauses, dass die Kundgebung in der «aktuellen Situation» nicht durchgeführt werden könne, betont das Gericht. Nach den Terroranschlägen in Paris und Brüssel sei die Stimmung als «aufgeheizt» eingeschätzt worden.
Die Stadtregierung würde Störaktionen oder Schlimmeres befürchten, wenn sie eine umstrittene Organisation auf dem Bundesplatz auftreten liesse. Dieser sei ein «namhafter und würdevoller Platz» und als Anschlagsziel prädestiniert. Der IZRS hatte kritisiert, die Berner Behörden hätten eine subjektive Bewilligungspraxis. Schliesslich seien früher heikle Kundgebungen fundamentalistischer Christen oder von Exiltibetern bewilligt worden.
Diese Anlässe seien nur mit Auflagen erlaubt worden, hatte die Stadt erklärt. Im IZRS-Fall hatte sie wegen der Sicherheitslage eine Vorbereitung als nicht möglich erachtet. Das Gericht kommt zum Schluss: «Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass der Gemeinderat nicht aufgrund von sachlichen Gründen entschieden hätte.»
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