Konflikt mit KantonsarztamtStaatsanwaltschaft darf in die Quarantäneliste schauen
Das Obergericht stellt sich in einem Behördenkonflikt hinter die Staatsanwaltschaft. Diese erhält vor einer Hausdurchsuchung Corona-Informationen.

Die Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte wollte wegen der Corona-Pandemie auf Nummer sicher gehen. Vor einer Hausdurchsuchung bei einem Verdächtigen wollte sie vom Kantonsarztamt (Kaza) wissen, ob der Beschuldigte oder jene Erwachsenen, die im gleichen Haushalt leben, sich allenfalls in Isolation oder Quarantäne befinden würden. Und falls ja, bis zu welchem Zeitpunkt diese Anordnung gelte. Doch das Kantonsarztamt verweigerte noch gleichentags telefonisch die Herausgabe der Informationen.