Schweizer Bundesgericht gibt Pechsteins Eilantrag statt
Die wegen auffälliger Blutwerte für zwei Jahre gesperrte Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein darf am Freitag beim Weltcup in Salt Lake City starten.
Das Schweizer Bundesgericht gab einem Eilantrag der Deutschen statt. Pechstein wird vor dem Zivilgericht gegen die Sperre vorgehen und versucht nun auf der Olympia-Bahn von 2002 die letzte Chance zur Qualifikation für die Olympischen Spiele in Vancouver (12. bis 28. Februar 2010) zu nutzen.
Der Internationale Sportgerichtshof CAS hatte die zweijährige Sperre des Eislauf-Weltverbandes ISU bestätigt, der Pechstein aufgrund von Indizien (mehrfach überhöhter Retikulozytenwert), jedoch ohne positiven Dopingbefund, für zwei Jahre gesperrt hatte. Diese Sperre endet am 9. Februar 2011.
Fehler gefunden?Jetzt melden.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch