Warum die Fifa für dieses Skandal-Tor Millionen zahlte
Ein dreifacher Fehlentscheid kostete Irland die WM-Teilnahme 2010 in Südafrika. Was das mit der «Hand Gottes» zu tun hat.
«Die Hand Gottes II: Henry betrog Irland um die WM»: So titelte die britische «Daily Mail» nach dem WM-Qualifikationsspiel Frankreich-Irland im November 2009. Der französische Stürmer Thiery Henry hatte den Ball im Playoff-Rückspiel gleich zweimal mit der Hand berührt, bevor er die entscheidende Flanke zum 1:1 für Frankreich geschlagen hatte.
Henry gab das Hands später zu. Der Schiedsrichter hatte aber nichts gesehen. Vor der skandalträchtigen Szene übersah dieser bereits eine Abseitssituation. Ein dreifacher Fehlentscheid also, der die Iren die Teilnahme an der Weltmeisterschaft 2010 in Südafrika kostete. In Anlehnung an Diego Maradonas legendäres Hands-Tor gegen England 1986 wurde das Skandal-Tor als «Hand Gottes II» bezeichnet.
Der irische Verband hatte daraufhin erfolglos beantragt, als 33. Teilnehmer zur WM-Endrunde in Südafrika zugelassen zu werden. Die Fifa winkte ab und zahlte den Iren als Kompensation ein Schmerzensgeld von fünf Millionen Dollar. Irlands Präsident John Delaney hatte am Donnerstag gegenüber einem irischen Radiosender die Zahlung bestätigt.
Das Statement des irischen Fussballverbands FIA.
Delaney beklagte im Interview, Fifa-Präsident Joseph Blatter habe die Iren ausgelacht. Er habe sich daraufhin beschwert, dabei seien Kraftausdrücke gefallen. «Wir sind zu einer Übereinkunft gekommen. Es war eine sehr gute Übereinkunft für den Verband und eine sehr berechtigte», erklärte Delaney.
Die Fifa bestätigte eine Zahlung von fünf Millionen Dollar an den irischen Verband als Kompensation für die verpasste WM-Teilnahme 2010. In einem Statement teilte die Fifa am Donnerstagabend mit, dass die Summe als Darlehen für den Bau eines Stadions vorgesehen war. Irland hätte die Summe zurückzahlen müssen, wenn die Mannschaft die Qualifikation zur WM 2014 geschafft hätte – was sie nicht tat. Die Fifa habe später entschieden, den Betrag zum 31. Dezember 2014 abzuschreiben.
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