Initiative zu LiegenschaftssteuerSpiezer Stimmvolk entscheidet über Steuersenkung
Mit über 900 Unterschriften: Die Gemeindeinitiative «Senkung der Liegenschaftssteuer von 1,1 auf 0,9 Promille» von SVP, FDP und EDU kam zustande.

Das bürgerliche Initiativkomitee überbrachte seine gesammelten Unterschriften der Gemeinde: Die Spiezer Gemeindeschreiberin Tanja Brunner nahm am Montag die Unterschriftenbox, gestaltet in Form eines Einfamilienhauses, entgegen. Wie das bürgerliche Forum mit den Ortsparteien SVP, FDP und EDU am Dienstag mitteilte, habe es anstatt der benötigten rund 500 Unterschriften bis zum offiziellen Sammelschluss «weit über 900 Unterschriften» gesammelt. Die seien noch nicht beglaubigt.
Drei der vier bürgerlichen Parteien in Spiez – Die Mitte hat auf ihr Mittun verzichtet – setzten sich zum Ziel, die kommunale Liegenschaftssteuer zu senken. Dafür hatten die Partner im November letzten Jahres eine entsprechende Volksinitiative lanciert, die erst dritte Gemeindeinitiative in Spiez überhaupt. Diese ist die direkte Folge einer nicht überwiesenen Motion der SVP im April 2021. Damals hatte Parlamentarier Andreas Grünig im Grossen Gemeinderat erfolglos für seinen Vorstoss, der die Senkung der Liegenschaftssteuer von 1,1 auf 0,9 Promille vorsah, geweibelt.
Weil die Neubewertungen der Liegenschaften durch den Kanton Bern in Spiez für einen «durchschnittlich 28 Prozent» höheren amtlichen Wert sorge, habe dies eine zusätzliche Steuerbelastung von circa 730’000 Franken zur Folge, so das Komitee. Die Gemeinde stehe auf solidem finanziellem Fundament und habe keine Mehreinnahmen durch höhere Liegenschaftssteuern nötig, begründeten die Bürgerlichen ihre Initiative.
In der Gemeinde Spiez mit rund 9650 Stimmberechtigten sind gut 480 Unterschriften – der zwanzigste Teil des Souveräns – nötig, damit eine Volksinitiative zustande kommt. Das ist bei jener mit dem Titel «Senkung der Liegenschaftssteuer von 1,1 auf 0,9 Promille» klar der Fall. Gemäss der Gemeindeordnung ist diese nun innert sechs Monaten dem Grossen Gemeinderat und binnen eines Jahres dem Stimmvolk zur Abstimmung vorzulegen.
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