SP zieht Beschwerde zu Wifag-Areal weiter
Die SP will weiterhin nicht akzeptieren, dass ein Teil des Wifag-Areals in einem geringfügigen Verfahren eingezont wird. Sie zieht den Entscheid des Statthalters mit einer Beschwerde weiter.

Die Umzonung der Wylerringstrasse 27 und 29 von einer Industrie- in eine Wohnzone ist noch nicht in trockenen Tüchern. Die SP wehrt sich weiterhin gegen den Entscheid des Gemeinderats, diese Anpassung des Zonenplans als «geringfügige Änderung» abzuwickeln.
Für das über 4000 Quadratmeter grosse Areal, auf dem 56 Wohnungen gebaut werden sollen, brauche es zwingend ein ordentliches Verfahren, schreibt die SP in einer am Donnerstag verschickten Medienmitteilung. Der kürzlich getroffene Entscheid des Regierungsstatthalters, ihre Beschwerde gegen das Vorgehen des Gemeinderats abzuweisen, sei «nicht nachvollziehbar».
Die SP zieht deshalb die Beschwerde weiter vor Verwaltungsgericht. Die Partei ist nicht grundsätzlich dagegen, dass auf dem Areal künftig gewohnt werden kann. Hintergrund ihrer Beschwerde ist vielmehr die Angst, dass der Gemeinderat mit seinem Vorgehen die Wohninitiative aushebelt. Die im Mai 2014 wuchtig angenommene Initiative verlangt, dass bei Ein- und Umzonungen ein Drittel der Wohnfläche gemeinnützig errichtet wird. Geringfügige Änderungen sind davon aber ausgenommen.
Für den Gemeinderat reicht das vereinfachte Verfahren, weil das Areal mitten in einer Wohnzone liegt und mit der Umzonung eine historisch begründete Ausnahme korrigiert werde. Nur weil die Umzonung stadtplanerisch naheliegend sei, rechtfertige dies noch nicht ein geringfügiges Verfahren, argumentiert dagegen die SP. Das heutige Interesse an preisgünstigem Wohnraum werde vom Gemeinderat und vom Statthalter ausgeblendet.
SDA/chh
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