Sozialhilfebetrug: Ehepaar verurteilt
Ein Ehepaar hat versucht, bei der IV Renten im Umfang von geschätzten 650'000 Franken zu erschwindeln. Dank verdeckter Ermittlung kam der versuchte Betrug ans Licht.

Es sei ein «ausserordentlich dreistes Vorgehen», das die beiden Angeklagten an den Tag gelegt hätten, stellte Staatsanwältin Carol Bützer gestern vor dem Thuner Regionalgericht fest. Während dreier Jahre hatten der serbische Angeschuldigte und seine Frau vorgegeben, dass er nach einem Schlaganfall vollkommen arbeitsunfähig sei und daher Anspruch auf eine volle Invalidenrente habe. Inklusive der Kinderrenten errechnete die Staatsanwältin eine geschätzte Deliktsumme von rund 650000 Franken, die von der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an die Familie aus Thun geflossen wäre.