Sozialhilfe: Kein Schutz für Ältere
Die Sozialkommission des Grossen Rates will nicht, dass ältere Menschen automatisch von zusätzlichen Kürzungen in der Sozialhilfe verschont bleiben. Auch sie sollten sich um berufliche Integration bemühen.

Die Grundpfeiler hat das Kantonsparlament bereits im Dezember eingeschlagen: Die bürgerliche Mehrheit hat bei der ersten Lesung des zu revidierenden Sozialhilfegesetzes eine Kürzung des Grundbedarfs für alle Sozialhilfebezüger um 8 Prozent beschlossen. Für einzelne Personengruppen beträgt die Senkung bis zu 30 Prozent. In der Märzsession steht nun die zweite Lesung an. Dabei werden die letzten offenen Punkte geklärt. Etwa, wer von der Kürzung des Grundbedarfs verschont bleibt.
Der Regierungsrat hatte ursprünglich vorgeschlagen, vier Personengruppen von der zusätzlichen Kürzung auszunehmen: Bedürftige über 60 Jahre, Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, Behinderte sowie Personen mit schwerwiegender Erkrankung. Die Mehrheit der Sozialkommission will nun eine etwas strengere Gangart durchsetzen. So sollen ältere Sozialhilfebezüger nicht automatisch von den Kürzungen ausgenommen werden. «Wir möchten hier eine Differenzierung erreichen», erklärt Kommissionspräsident Hans-Peter Kohler (FDP, Spiegel).
Jemand, der beispielsweise seit vielen Jahren Sozialhilfe beziehe, kurz vor dem Pensionsalter stehe und kaum mehr Motivation habe, sich beruflich zu integrieren, solle anders behandelt werden als jemand, der sich aktiv um eine Stelle bemühe. «Sonst könnte eine gewisse Ungerechtigkeit entstehen», so Kohler. Allerdings will die Kommissionsmehrheit Details, wer wann von einer weitergehenden Kürzung des Grundbedarfs betroffen ist, nicht im Gesetz, sondern auf Stufe Verordnung regeln.
«Das ist der flexiblere Weg.» Es gehe nun darum, den Sozialdiensten Leitplanken zu geben, in der Praxis Erfahrungen zu sammeln und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen. «Solche Anpassungen kann der Regierungsrat in einer Verordnung in eigener Kompetenz relativ einfach und schlank verfügen. Eine Gesetzesänderung wäre viel zu aufwendig», so Kohler.
«Das war nicht die Idee»
Auf Verordnungsstufe regeln will die Kommissionsmehrheit auch die Höhe der Integrationszulagen und der Einkommensfreibeträge. Das ist der Minderheit, die vorab aus der politischen Linken besteht, ein Dorn im Auge. Sie befürchtet, dass die Regierung so ohne Regulierungsmöglichkeit des Parlaments die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos) unterschreiten kann. «Wir fordern aber, dass die Skos-Richtlinien eingehalten werden», sagt SP-Grossrat Stefan Jordi (Bern). Denn eine Unterschreitung dieser Empfehlungen würde nach der Kürzung des Grundbedarfs für die Betroffenen einer doppelten Bestrafung entsprechen.
Strengere Kontrollen
Schliesslich will die Sozialkommission des Grossen Rates Lehren aus dem Fall Abu Ramadan ziehen: In Nidau hatte der Libyer von 2004 bis Anfang 2017 Sozialhilfe im Gesamtbetrag von rund 600'000 Franken bezogen. Im August berichteten mehrere Medien, der Prediger habe in der Bieler Ar'Rahman-Moschee auf Arabisch gegen Andersgläubige gehetzt. Die Sozialkommission schlägt nun dem Parlament vor, eine Meldepflicht einzuführen. So sollen Sozialdienste Fälle ausserordentlicher Dauer und Höhe jährlich in anonymisierter Form der Gesundheits- und Fürsorgedirektion melden. «Damit möchten wir sicherstellen, dass man diese Fälle auf dem Radar hat», so Kohler.
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