Sozialhilfe bleibt oft ein Geschenk
Wer Sozialhilfe bezieht, muss diese – falls es die wirtschaftliche Situation erlaubt – wieder zurückzahlen. Glück und Zufall entscheiden dabei oft, ob eine Gemeinde Rückerstattungen erhält.

Der Kanton Bern ist streng, was das Zurückzahlen von Sozialhilfe betrifft.
Leistungen von der Sozialhilfe muss man zurückzahlen. So ist die landläufige Meinung. Doch das trifft nur teilweise zu. Nämlich dann, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse der unterstützten Personen wesentlich verbessern. Beispielsweise durch eine neue, gut bezahlte Stelle oder eine Erbschaft.