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Sozialbranche fordert Null Toleranz bei sexuellem Missbrauch

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H.S. gestand 114 Übergriffe auf wehrlose Opfer.
Das Berner Regionalgericht unter Präsident Urs Herren (3.v.r.) verurteilt H.S. zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren. (21. März 2014)
«Fall der Superlative»:  Staatsanwältin Erika Marti  am Pult. Rechts Markus Häfliger, Anwalt von Privatklägern.

Einreichung des Strafregisterauszugs als Anstellungsvoraussetzung

Weitere Massnahmen sollen Folgen