Sozialbranche fordert Null Toleranz bei sexuellem Missbrauch
Zwölf Verbände, Organisationen und Institutionen haben am Freitag in Bern die Charta zur Prävention von sexueller Ausbeutung, Missbrauch und anderen Grenzverletzungen vorgestellt. Die Botschaft lautet «Wir schauen hin! Und zwar gemeinsam».
Im Februar 2011 wurde der grösste Missbrauchsfall der Schweiz bekannt. Der Sozialtherapeut H.S. soll während fast 30 Jahren mehr als 120 Menschen mit Behinderung missbraucht haben, darunter auch im Kanton Bern. In der Folge haben sich zwölf Verbände, Organisationen und Institutionen aus der Sozialbranche in der Arbeitsgruppe Prävention zusammengeschlossen. gemeinsam haben sie die Charta zur Prävention von sexueller Ausbeutung, Missbrauch und anderen Grenzverletzungen verfasst.
Die zentrale Botschaft der Charta, welche am Freitag vorgestellt wurde, lautet: «Wir schauen hin! Und zwar gemeinsam». Darin wird eine Null-Toleranz-Politik gefordert. «Wir dulden keine sexuelle Ausbeutung, keinen Missbrauch und keine anderen Grenzverletzungen. Wir gehen jedem Verdacht nach», erläutert Ivo Lötscher, Leiter der Arbeitsgruppe und Geschäftsführer von Insos Schweiz. Diese Haltung soll nun nach aussen kommuniziert werden.
Einreichung des Strafregisterauszugs als Anstellungsvoraussetzung
Die Charta Prävention umfasst zehn Grundsätze, welche die vier Themenbereiche Präventionskonzepte, Stärkung der Personen mit Unterstützungsbedarf, Schlüsselrolle der Mitarbeitenden und Einrichtung einer internen Meldestelle und externen Ombudsstelle betreffen. Die Grundsätze gelten für alle Personen, die in Institutionen oder Organisationen tätig sind oder betreut werden.
Mitarbeitende, die in direktem Kontakt mit Personen mit besonderem Unterstützungsbedarf stehen, sollen einen Strafregisterauszug vor ihrer Anstellung einreichen. Dies fordert die Arbeitsgruppe. Weiter sollen Personen mit besonderem Unterstützungsbedarf gestärkt werden. Damit ist die Förderung der Selbstkompetenzen in Bezug auf den Umgang mit Nähe und Distanz, auf das Setzen von Grenzen sowie auf die eigene Sexualität gemeint.
Weitere Massnahmen sollen Folgen
Als nächstes will sich die Arbeitsgruppe Prävention mit Präventionskonzepten und Massnahmenplänen auseinandersetzen und Arbeitsinstrumente erarbeiten. Zudem plant sie, Forderungen an die Politik zu formulieren, etwa nach genügend Ressourcen, damit die Präventionsarbeit wirkungsvoll geleistet werden kann, nach externen Meldestellen und nach einer Integration der Charta in die qualitativen Vorgaben von Bund und Kantonen.
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